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Bericht: Bundesrechnungshof rügt Kampfhubschrauber-Deal

Archivmeldung vom 12.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Erhobener Zeigefinger (Symbolbild)
Erhobener Zeigefinger (Symbolbild)

Bild: CFalk / pixelio.de

Der Bundesrechnungshof hat einem Medienbericht zufolge die geplante Anschaffung von 82 H145M-Hubschraubern von Airbus durch die Bundeswehr gerügt. In einem vertraulichen Bericht der Behörde, aus dem das Portal "Business Insider" zitiert, kritisiert der Rechnungshof, dass "insbesondere hinsichtlich Gefechtstauglichkeit, Stehzeit, Durchsetzungsfähigkeit, Durchhaltefähigkeit und Schutz eigener Kräfte" Einschränkungen bestünden.

All diese Einwände waren der Bundesregierung nach Recherchen des Portals schon vor gut einem Jahr bekannt; damals wurden sie in internen Unterlagen von der Abteilung Planung im Verteidigungsministerium formuliert. Trotzdem wurde die Beschaffung der H145M offenbar gezielt und gegen interne Kritik sowie finanzielle Bedenken durch die Führungsetage des Verteidigungsministeriums vorangetrieben.

Zwar sieht der Bundesrechnungshof keine "grundsätzlichen Einwände" dagegen, dass die Bundeswehr H145M-Helikopter beschafft, er kritisiert jedoch sowohl die technische Durchführung als auch finanzielle Ausgestaltung des nun geplanten Rüstungsgeschäfts. Schon im Bundeswehr-Sondervermögen würden die Haushaltsmittel für den Festanteil des Kaufs der H145M bei Weitem nicht ausreichen: 714 Millionen Euro müssten dann aus dem herkömmlichen Verteidigungshaushalt gestemmt werden. Auch diese Finanzierung sei nicht sichergestellt; für 457,5 Millionen Euro fehlen laut dem Bundesrechnungshof jegliche Verpflichtungsermächtigungen. Die Argumentation des Verteidigungsministeriums, diese Summe aus "laufenden Geschäften" zu finanzieren, sei nicht schlüssig. Und auch für die knapp 1,4 Milliarden Euro teure Kaufoption im Vertrag mit Airbus seien noch gar keine Haushaltsmittel durch das BMVg hinterlegt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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