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Nackt im Netz durch Surfprotokollierung? Jetzt entscheidet der Bundesgerichtshof

Archivmeldung vom 11.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude

Foto: ComQuat
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Grundsatz-Rechtsstreit des PIRATEN-Abgeordneten Patrick Breyer gegen die Vorratsspeicherung der Internetnutzung (auch Surfprotokollierung oder Internet-Tracking genannt) will der Bundesgerichtshof am Dienstag, den 16. Mai 2017 eine Entscheidung fällen (Az. VI ZR 135/13).[1]

„Die von Bundesinnenminister Thomas de Maizière praktizierte totale Surfprotokollierung macht uns alle nackt im Netz. Ich hoffe auf ein abschließendes Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, das Surfer vor einer permanenten Ausspähung, Aufzeichnung und Nachverfolgung ihrer Internetnutzung schützt. Es muss aufhören, dass Behörden und Konzerne permanent die Internetnutzung von Millionen unbescholtener Surfer verfolgen und aufzeichnen – das grenzt an Stalking“, kommentiert Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei Deutschland, das anstehende Urteil.

„Es ist gut, dass sich der Bundesgerichtshof die Zeit genommen hat, um zum Beispiel das EuGH-Urteil zur Unverhältnismäßigkeit einer flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung von Personen, die nichts mit Straftaten zu tun haben, noch einmal genau zu prüfen. Sicherlich hat der Bundesgerichtshof auch das gerichtliche Sachverständigengutachten noch einmal nachgelesen, demzufolge ‘für die Absicherung von IT-Systemen eine Vielzahl von anderen, wesentlich effektiveren Mitteln und Methoden’ existieren.[2] Angriffe durch Mitschreiben abwehren zu wollen, ist ungefähr so sinnvoll, wie wenn man zum Brandschutz eine Überwachungskamera aufhängen wollte.

Was wir im Netz lesen, schreiben und wonach wir suchen, spiegelt unsere privatesten und intimsten Interessen, Überzeugungen, Vorlieben und Schwächen wider. In den falschen Händen kann solches Wissen höchste Amtsträger erpressbar machen. Damit sich Menschen in Not, etwa bei Drogen- oder Eheproblemen, unbefangen informieren und beraten lassen können, damit Journalisten beispielsweise im terroristischen Umfeld recherchieren und Whistleblower Missstände aufdecken können – dazu braucht unsere Gesellschaft Anonymität. Unser Leben wird immer digitaler, aber es darf damit nicht immer gläserner werden!“

Zum Schutz der Privatsphäre beim Surfen empfiehlt Breyer die Nutzung eines Anonymisierungsdienstes. Und damit Privatpersonen auch ohne tiefergehende IT-Kenntnisse rechtssichere Webauftritte betreiben können, nennt die Aktion „Wir speichern nicht!“[3] Webhoster, die auf eine Protokollierung von IP-Adressen verzichten.

Datenbasis:

[1] Prozessdokumentation: http://www.daten-speicherung.de/index.php/prozessdokumentation-meine-klage-gegen-die-vorratsspeicherung-unserer-internetnutzung/
[2] Sachverständigengutachten (Seite 10): http://www.daten-speicherung.de/wp-content/uploads/Surfprotokollierung_2011-07-29_Sachverst_an_LG.pdf
[3] Wir speichern nicht!: http://www.wirspeichernnicht.de/

Quelle: Piratenpartei Deutschland

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