Corona-Krise: Richterbund fürchtet Normalität bei Sondervorschriften
Archivmeldung vom 25.03.2020
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Freigeschaltet durch André OttDer Deutsche Richterbund hat davor gewarnt, dass Ausnahmevorschriften in der Corona-Krise zur Dauereinrichtung werden könnten. "Wichtig ist, dass alle Sonderregeln anlässlich der Corona-Krise nur befristet gelten und ein Enddatum haben", sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Damit sei sichergestellt, "dass Ausnahmevorschriften nicht schleichend zur Normalität werden". Die von der Verfassung gebotene Verhältnismäßigkeit müsse "bei allen Maßnahmen auch in Krisenzeiten der Kompass politischen Handelns sein", so der Richterbund-Geschäftsführer weiter.
Zugleich attestierte er der Bundesregierung, sie habe "bisher zielgenau und mit Augenmaß" auf die Pandemie reagiert. So sei es dringend erforderlich, dass Strafprozesse zum Schutz vor Infektionen länger unterbrochen werden dürften, ohne dass Verfahren wegen überschrittener Fristen reihenweise platzten. "Die Strafgerichte brauchen vorübergehend flexiblere Vorschriften, um sich im Notbetrieb auf Haftsachen und andere Eilfälle konzentrieren zu können", sagte Rebehn den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Quelle: dts Nachrichtenagentur