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Arbeitsgruppe der Koalition prüft Wahlrechtsreform noch vor der Bundestagswahl

Archivmeldung vom 05.05.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die große Koalition hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um die Möglichkeit einer Wahlrechtsreform noch vor der Bundestagswahl zu prüfen. Dies berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwoch-usgabe) unter Berufung auf den Vorsitzenden des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD).

Dem Beschluss war am Montag eine Experten-Anhörung vorausgegangen, in der sich nach Angaben Edathys vier von sechs Sachverständigen für eine Reform vor der Bundestagswahl ausgesprochen haben, während die beiden von der Union nominierten Experten dies abgelehnt hätten. "Die Mehrheit der Sachverständigen hat dafür plädiert, das Wahlrecht noch vor der Bundestagswahl zu ändern, um nicht im Herbst sehenden Auges verfassungswidrig wählen zu lassen", sagte Edathy dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Es spricht sehr viel dafür, in den verbleibenden Sitzungswochen zu einer Änderung des Wahlgesetzes zu kommen." Da die Union "grundsätzlich skeptisch" sei, werde "noch einiges an Überzeugungsarbeit zu leisten sein". Die Arbeitsgruppe sei "kein Selbstzweck", sondern werde "ergebnis orientiert zu Werke gehen". Auch der ehemalige Bundesver fassungsrichter Hans-Joachim Jentsch drängt auf eine rasche Lösung. "Das Bundesverfassungsgericht durfte darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber alles daran setzt, damit der nächste Bundestag auf der Grundlage eines neuen verfassungsmäßigen Wahlrechts gewählt werden kann", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Indem er es von vornherein darauf anlegt, die unter den besonderen Bedingungen ge setzte Frist voll auszuschöpfen, verhält er sich wenig organtreu." Hintergrund der Streits ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2008, wo nach die geltende Rechtslage zu Überhangmandaten nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Richter gaben dem Bundestag bis 2011 Zeit, dies zu ändern. Überhangmandate erhalten Parteien dann, wenn sie in einem Bundesland mehr Direktmandate erringen, als ihnen nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Davon profitieren die großen Parteien, nach dem der zeitigen Stand der Meinungsumfragen in erster Linie die CDU/CSU.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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