Nationale Stelle zur Verhütung von Folter veröffentlicht ersten gemeinsamen Jahresbericht
Archivmeldung vom 02.04.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat am 30. März 2012 den ersten gemeinsamen Jahresbericht von Bundesstelle und Länderkommission vorgelegt. Der Leiter der Bundesstelle, Ltd. Regierungsdirektor a.D. Klaus Lange-Lehngut und der Vorsitzende der Länderkommission, Staatssekretär a.D. Prof. Dr. Hansjörg Geiger, überreichten den Bericht in Berlin an die Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Gleichzeitig wurde der Bericht an den Vorsitzenden der Justizministerkonferenz, den Hessischen Minister der Justiz, für Integration und Europa Jörg-Uwe Hahn übergeben.
Die im Jahr 2008 geschaffene Bundesstelle veröffentlichte bereits 2010 ihren ersten Jahresbericht. Seit Hinzutreten der Länderkommission am 1. September 2010 bilden die beiden Einrichtungen nun gemeinsam die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter mit Sitz in Wiesbaden.
Die Nationale Stelle wurde auf Grundlage des Fakultativprotokolls zur UN-Antifolterkonvention vom 10. Dezember 1984 geschaffen. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, regelmäßig "Orte der Freiheitsentziehung" zu besuchen und die Bedingungen für die Behandlung der dort untergebrachten Personen zu überprüfen. Sie weist auf ggf. vorgefundene Missstände hin und richtet Empfehlungen zur Verbesserung an die zuständigen Aufsichtsbehörden. Der Bericht wird gemäß gesetzlicher Verpflichtung dem Deutschen Bundestag, den Landtagen sowie den Regierungen von Bund und Ländern zugehen.
Im Berichtszeitraum führte die Nationale Stelle insgesamt 42 Inspektionsbesuche von Justizvollzugsanstalten, psychiatrischen Kliniken, Abschiebehafteinrichtungen sowie Gewahrsamseinrichtungen der Polizei, der Bundeswehr und des Zolls durch. Sie ist dabei zwar auf keine Anzeichen von Folter gestoßen. Allerdings hat sie in mehreren Fällen Missstände vorgefunden, die nicht akzeptiert werden können. Sie hat zahlreiche Empfehlungen an die Aufsichtsbehörden gerichtet, die zum Teil von diesen bereits umgesetzt sind. Das verdeutlicht, dass die Tätigkeit der Nationalen Stelle zu einer deutlichen Verbesserung der Situation von Menschen, denen die Freiheit entzogen wird, beiträgt.
Die Vorsitzenden der Nationalen Stelle erklärten anlässlich der Übergabe des Jahresberichts: "Deutschland muss bei der Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung mit gutem Beispiel vorangehen. Zur erfolgreichen Erledigung dieser wichtigen Aufgabe müssen allerdings ausreichende Bedingungen geschaffen werden. Hierzu gehört auch eine deutliche Aufstockung der personellen und finanziellen Mittel der Nationalen Stelle."
Der Jahresbericht ist im Volltext auf der Internetseite der Nationalen Stelle unter www.antifolterstelle.de ab dem 5. April 2012 abrufbar.
Quelle: Bundesstelle zur Verhütung von Folter (ots)