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Krings: Pauschale Herabsenkung des Strafrahmens bei Kinderpornographie ist ein falsches Signal

Archivmeldung vom 16.05.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Günter Krings (2014)
Günter Krings (2014)

Foto: Martin Kraft
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag berät heute abschließend das Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen bei Kinderpornographie-Delikten (Gesetzentwurf zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte). Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:

"Die Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern ist eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Herausforderungen unserer Zeit und zentrale Aufgabe des Staates. Dieser Aufgabe kommt die aktuelle Bundesregierung leider nicht ausreichend nach.

Die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornographie müssen prinzipiell als Verbrechen eingestuft bleiben. Auch wenn die im Jahr 2020 vorgenommene Erhöhung des Strafrahmens des § 184b des Strafgesetzbuches in bestimmten Fällen zu praktischen Problemen geführt hat, ist eine pauschale Senkung des Strafrahmens die falsche Lösung. Eine Änderung sollte sich auf die Problemfälle beschränken und diese effektiv lösen. Denn wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen: Wenn sich der Strafrahmen nach unten verschiebt, werden auch die Strafen, die von der Praxis ausgeworfen werden, tendenziell geringer. Daher sollte es lediglich eine Privilegierung auf Tatbestandsebene für die in der Praxis aufgetretenen problematischen Fallgruppen geben. Dies sind die sogenannten Eltern- oder Warnfälle, bei denen Personen lediglich auf einen Missstand aufmerksam machen wollen, Taten von Jugendlichen, die sog. WhatsApp-Fälle mit einem ungewollten Besitz über eine größere Chatgruppe und ggf. niederschwellige Fälle."

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Friedrich Merz.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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