Bildungspaket gefloppt: Paritätischer wirft Bundesarbeitsministerin Schönfärberei vor
Archivmeldung vom 26.04.2013
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAuf deutliche Kritik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes stieß die Präsentation eines Zwischenberichtes zum Bildungs- und Teilhabepaket durch Bundesministerin von der Leyen. Mit methodischen Tricks solle in der Bilanz kaschiert werden, dass das Bildungs- und Teilhabepaket gescheitert sei. Der Verband fordert als Konsequenz eine Totalreform bei der Förderung von Kindern in Hartz IV.
"Nicht einmal jedes fünfte Kind im Hartz IV-Bezug nimmt die von Frau von der Leyen hochgelobten 10-Euro-Gutscheine für Sportverein oder Musikschule in Anspruch. Dieses desaströse Ergebnis der aktuellen Umfrage kann die Ministerin nicht einfach unter den Tisch kehren", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Nach Darstellung des Bundesarbeitsministeriums nutzten mittlerweile insgesamt Dreiviertel der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Mit berücksichtigt wurden dabei jedoch auch Leistungen für den persönlichen Schulbedarf, die ohne gesonderten Antrag automatisch an die Familien überwiesen werden. "Rechnet man seriöserweise die Leistungen für den Schulbedarf heraus, bleibt nur der Schluss, das Bildungspaket ist gescheitert und auch nicht mehr zu retten", bilanziert Schneider. "Es ist der unredliche Versuch, den Menschen statistischen Sand in die Augen zu streuen."
Nach Ansicht des Verbandes ist das gesamte Bildungs- und Teilhabepaket zu bürokratisch, zu kleinteilig und letztlich zu kleinlich. "Das Bildungs- und Teilhabepaket ist restlos verkorkst und nicht zu reparieren", so Schneider. Der Verband fordert daher die Abschaffung des Bildungs- und Teilhabepaketes und stattdessen einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Teilhabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband (ots)