Amtsgericht München hat „Klimaaktivisten“ trotz Nötigung nur eine Verwarnung erteilt
Archivmeldung vom 19.09.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Amtsgericht München hat drei sogenannte „Klimaaktivisten“ am vergangenen Freitag wegen Nötigung schuldig gesprochen. Trotzdem erhielten sie lediglich eine Verwarnung. Die Richterin nannte das Ziel der Straftäter „lobenswert“ und „billigenswert“. Sie hatten am 4. Februar 2022 den Verkehr auf der Frauenstraße in München für rund zwei Stunden blockiert. Sowohl die Angeklagten als auch eine am Verfahren beteiligte Strafverteidigerin äußerten sich überrascht über das milde Urteil.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, kommentiert dies wie folgt: „Die Klimaideologie hat längst alle Bereiche der Gesellschaft durchsetzt – Politik, Medien, Wissenschaft und offensichtlich auch die Justiz. Es ist erschreckend, wenn eine Richterin Angeklagte für die von ihnen begangenen Straftaten ausdrücklich lobt.
Ihre Aufgabe ist schließlich nicht die moralische Bewertung der Tat, sondern allein die Rechtsprechung nach Maßgabe der geltenden Gesetze. Wenn private Moralvorstellungen und politische Meinungen jedoch das Justizwesen dominieren, kommt es zu solchen Urteilen. Selbst die Angeklagten waren über das Wohlwollen der Richterin erstaunt und kündigten an, sich in Zukunft weiterhin an solchen ‚Protestaktionen‘ zu beteiligen, also gegebenenfalls weitere Straftaten zu begehen. Im Freistaat Bayern haben sie, wenn ihre Rechtsbrüche bei den Kartellparteien ideologisch erwünscht sind, offenbar keine nennenswerten Strafen zu befürchten.
Als AfD verurteilen wir diese Aushöhlung des Rechtsstaates entschieden! Wir stehen für eine unabhängige Rechtsprechung und keine Gesinnungsjustiz. Nötigung ist kein Kavaliersdelikt!“
Quelle: AfD Deutschland