GRÜNE fordern Konsequenzen aus Darmstädter Urteil: Sicherheit darf nicht von privaten Diensten abhängig sein
Archivmeldung vom 15.08.2007
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Freigeschaltet durch Jens Brehl"Justizminister Banzer muss umgehend klarstellen, welche Aufgaben die Justizbediensteten in ihren unterschiedlichen Funktionen im Vollzugsalltag haben. Ansonsten drohen Sicherheitslücken in den Anstalten." Diese Schlussfolgerung zieht der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens, aus der Entscheidung des Darmstädter Arbeitsgerichts vom Vortage.
Dieses hatte die fristlose Kündigung eines Werkbediensteten, dem die Flucht eines Gefangenen angelastet worden war, aufgehoben, weil der Pflichtverstoß für eine außerordentliche Kündigung nicht schwerwiegend genug gewesen sei.
"Hintergrund ist offensichtlich die nicht hinreichend geklärte Verantwortung der Werkbediensteten einerseits und der Vollzugsbeamten andererseits. Wer ist wann genau für die Kontrolle der Gefangenen zuständig? Die Gewährleistung der Sicherheit ist eine hoheitliche Aufgabe, die vor allem von den Vollzugsbeamten wahrgenommen werden muss. Dies ist aber nicht mehr überall in Hessen gegeben" so der Abgeordnete. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Praxis in der teil-privatisierten Vollzugsanstalt Hünfeld, wo der Auf- und Einschluss der Gefangenen sogar durch Beschäftigte der privaten Betreibergesellschaft Serco vorgenommen werde. "Damit werden hoheitliche Tätigkeiten von Privaten wahrgenommen, was nach unserer Verfassung aus guten Gründen ausgeschlossen wird."
In der nächsten Woche wird ein Antrag der GRÜNEN, in dem gefordert wird, die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben durch private Kräfte zu beenden, im Rechtsausschuss behandelt. "Hoffentlich trägt die Entscheidung des Arbeitsgerichts Darmstadt dazu bei, auch in Hessen zu einer ordnungsgemäßen Vollzugspraxis zurückzufinden" so Jürgens.
Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN