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Bundestagswahl 2021: Bundeswahlleiter legt Beschwerde gegen Entscheidung im Rechtsstreit mit forsa ein

Archivmeldung vom 17.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Der Bundeswahlleiter hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zur Verwaltungsstreitsache mit dem Meinungsforschungsinstituts forsa zur Kenntnis genommen.

Aus Sicht des Bundeswahlleiters stellt die Veröffentlichung von Umfragen vor Ablauf der Wahlzeit, also vor dem 26. September um 18:00 Uhr, einen Verstoß gegen § 32 Absatz 2 Bundeswahlgesetz dar, wenn Briefwählerinnen und Briefwählern nicht nur nach ihrer Wahlabsicht, sondern nach ihrer Wahlentscheidung gefragt werden, also ob sie schon und wie sie gewählt haben. Der Bundeswahlleiter hat daher beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden eingelegt. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, kann darüber hinaus zu diesem Zeitpunkt keine weitere Stellung genommen werden.

Quelle: Der Bundeswahlleiter (ots)

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