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Heinen: Kinderbetreuungskosten steuerlich angemessen berücksichtigen

Archivmeldung vom 16.12.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Anlässlich der aktuellen Diskussion zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB:

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht vor, "bereits im nächsten Jahr haushaltsnahe Dienstleistungen, private Aufwendungen für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt und Kinderbetreuungskosten in einem Gesamtvolumen von 5 Mrd. Euro stärker als bislang steuerlich" zu fördern. Und weiter heißt es, dass Kinderbetreuungskosten bei der Einkommenssteuer berücksichtigt werden
sollen, mit der der geminderten steuerlichen Leistungsfähigkeit von erwerbstätigen Eltern Rechnung getragen wird.

Für erhebliche Irritationen sorgen Presseberichte in den letzten beiden Tagen zum geplanten "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung", nach denen Kinderbetreuungskosten bis maximal 1000 Euro pro Jahr abgesetzt werden können. Das ist erheblich weniger als ein Kindergartenplatz pro Jahr in einer westdeutschen Großstadt kostet. Diese Regelung kann sogar dazu führen, dass berufstätige Eltern sich mit der neuen Regelung schlechter stellen können als mit der heute gültigen.

Dies widerspricht aber dem Sinn des Koalitionsvertrages. Wir setzen uns dafür ein, die angekündigten Regelungen umzusetzen und damit eine faire Politik für Familien voranzubringen.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU

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