Städtetag: Kommunen fehlt Geld für Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Archivmeldung vom 21.05.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićVor den Bundestagsberatungen über die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung (an diesem Freitag, 21.05.) hat der Deutsche Städtetag eine "unzureichende Finanzierung" beklagt.
Der Bund habe "eine Schippe draufgelegt, die Länder haben sich aber noch nicht dazu bekannt, den Rest dieser milliardenschweren Aufgabe zu bezahlen", sagte Städtetagspräsident Burkhard Jung im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). "Wir fordern die Länder auf, die Kosten abzudecken, die der Bund nicht trägt. Diese Last darf nicht den Kommunen aufgehalst werden."
Das Bundesgesetz wird an diesem Freitag im Bundestag erstmals beraten und soll im Juni verabschiedet werden. Geplant ist ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026. Es sei "richtig und an der Zeit, die Betreuungslücke für Kinder im Übergang von Kita und Schule zu schließen, vor allem in Westdeutschland", betonte Jung. Das helfe den Familien und verbessere die Bildungschancen für die Kinder. Die Finanzierungslücke müsse aber geschlossen werden: "Wenn Bund und Länder sich auf einen Rechtsanspruch einigen, müssen sie ihn auch finanzieren. Hier gilt ganz klar: Wer bestellt, bezahlt", sagte der Städtetagspräsident und Oberbürgermeister von Leipzig.
Nach einer Studie des Deutschen Jugendinstituts erfordern die zusätzlichen Betreuungs- und Förderangebote für rund eine Million Grundschulkinder Investitionen von 7,5 Milliarden Euro. Bei voll ausgebautem Angebot werden zusätzliche Betriebskosten von jährlich 4,45 Milliarden Euro anfallen. Der Bund will bis zu 3,5 Milliarden Euro für Investitionen für den Ausbau von Ganztagsgrundschulen und Horten bereitstellen. Für die Betriebskosten sagt er ab dem Jahr 2030 jährlich 960 Millionen Euro zu.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)