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Kubicki hält Beherbergungsverbote für rechtswidrig

Archivmeldung vom 12.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Wolfgang Kubicki (2019)
Wolfgang Kubicki (2019)

Bild: Screenshot Youtube Video: "FDP-Parteitag: Bewerbungsrede von Wolfgang Kubicki am 26.04.19" / Eigenes Werk

Die Corona-Reisebeschränkungen und Beherbergungsverbote für Reisende innerhalb Deutschlands verstoßen nach Ansicht von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) gegen das Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit der Mittel.

"Ich halte diese Maßnahme für rechtswidrig, weil sie weder verhältnismäßig noch geeignet ist", sagte Kubicki der "Bild". "Bislang war nie die Rede davon, dass innerdeutsche Reisen für den Anstieg der Infektionszahlen verantwortlich sind. Ich bin mir sicher, diese Grundrechtseinschränkung wird nicht lange aufrechterhalten werden." Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sagte unterdessen der "Bild", er halte ein Beherbergungsverbot für ein "wenig wirksames Mittel".

Es wirke ein wenig, aber eben nur wenig. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) verteidigte die Maßnahme. "Das Beherbergungsverbot für Niedersachsen war eine Reaktion darauf, dass fast alle anderen Länder für sich diese Maßnahme vorgesehen haben und wir eine besondere Anziehungskraft von Niedersachsen auf Menschen aus besonders belasteten Gebieten vermeiden mussten", sagte Weil den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben). Niedersachsen werde in der Coronakrise weiter um eine "Mischung von Besonnenheit und Konsequenz" bemüht sein. Es sei "keinerlei Alarmismus" zu erwarten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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