Zeitung: Millionenstrafe für die NRW-FDP
Archivmeldung vom 25.04.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Bundesverwaltungsgericht hat die Klage der FDP gegen die von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) verhängte Millionenstrafe teilweise zurückgewiesen und die Rechtmäßigkeit des Sanktionsbescheides bestätigt. Dies berichtet die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Freitagausgabe) unter Berufung auf das Gericht in Leipzig. Demnach kommt auf die Partei nach jahrelangem juristischem Tauziehen eine Millionenstrafe wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz zu.
So müssen auch die seinerzeit gewährten Mittel zur Parteifinanzierung zurückerstattet werden. Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin, die sich auf die mündliche Urteilsbegründung bezieht, muss die FDP in jedem Fall noch zwei Millionen Euro Strafe zahlen. Über den restlichen Betrag von rund 1,4 Millionen Euro müsse dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt werden. Dabei sei zu prüfen, ob die vor Jahren eingereichte Selbstanzeige der FDP wegen unkorrekt verbuchte Parteispenden den rechtlichen Vorgaben entsprochen habe. In dem soeben bekannt gewordenen Urteil (BVerwG 6 C 5.12 ) heißt es: "Das Bundesverwaltungsgericht ist im Ergebnis der Auffassung der Vorinstanz gefolgt, dass keine andere Entscheidung als die Rücknahme der Bewilligungsbescheide in Betracht gekommen wäre."
Der Hintergrund: Der damalige FDP-Landesvorsitzende Jürgen Möllemann soll für seine Partei im Zeitraum 1996 bis 2002 Bar- und Sachspenden in Höhe von 2,2 Millionen geleistet haben, wobei die Spenderangaben aber fingiert waren. Lammert hatte deshalb eine Strafe von 4,3 Millionen Euro festgesetzt. Vor dem Bundesverwaltungsgericht ging es jetzt noch um rund 3,4 Millionen Euro, da die FDP zuvor bereits Zahlungen vorgenommen hatte.
Quelle: Rheinische Post (ots)