Bundestag beschließt Reform des Werbeverbots für Abtreibungen
Archivmeldung vom 21.02.2019
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Freigeschaltet durch André OttDer Bundestag hat die umstrittene Reform des Werbeverbots für Abtreibungen auf den Weg gebracht. In einer namentlichen Abstimmung stimmten am Donnerstag 371 Abgeordnete für den Gesetzentwurf von Union und SPD.
277 Parlamentarier stimmten dagegen, 4 Abgeordnete enthielten sich. Der nach langem Streit ausgehandelte Kompromiss der Koalitionsfraktionen sieht unter anderem vor, dass Paragraf 219a des Strafgesetzbuches um einen weiteren Ausnahmetatbestand ergänzt wird. Ärzte, Kliniken und Einrichtungen künftig auch öffentlich darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen. Bisher steht dies unter Strafe. Zudem sollen sie weitere Informationen über Schwangerschaftsabbrüche durch Hinweis auf Informationsangebote neutraler Stellen zugänglich machen dürfen. Die Bundesärztekammer soll künftig eine Liste mit Ärzten sowie Krankenhäusern und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, führen und im Internet veröffentlichen.
Die Auflistung soll auch Angaben über die dabei jeweils angewendeten Methoden enthalten. Bisher verbietet Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs im Grundsatz die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Darin heißt es, wer "seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise" Schwangerschaftsabbrüche "anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft". Die SPD hatte eine Reform des Paragrafen gefordert, was in der Union allerdings zunächst vehement abgelehnt worden war.
Quelle: dts Nachrichtenagentur