Protest von Verbraucherschützern gegen Bahn-Pläne
Archivmeldung vom 15.09.2023
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Freigeschaltet durch Mary SmithDie Deutsche Bahn will die Digitalisierung weiter vorantreiben. Ab dem 1. Oktober werden Spartickets für den Fernverkehr in Reisezentren und in Agenturen daher nur noch gegen Angabe einer Handynummer oder eine E-Mailadresse verkauft. Die Tickets können weiterhin ausgedruckt werden. Kundinnen und Kunden können auch die Kontaktdaten anderer Menschen angeben, wenn sie das Ticket für andere kaufen. An Automaten ist der Kauf von Spartickets vorerst auch ohne diese Angaben möglich.
Kritik von der Verbraucherzentrale
Die Bahn argumentiert damit, dass sie ihre Fahrgäste so besser über Veränderungen im Reiseablauf informieren könne - zum Beispiel per SMS. Dafür braucht das Unternehmen aber die Kontaktdaten der Menschen und ihre aktuellen Reisepläne.
Zwar begrüßt die Verbraucherzentrale die generelle Bereitschaft zur weiteren Digitalisierung bei der Deutschen Bahn, aber: "Der Digitalisierungszwang beim Verkauf von Fahrkarten am Schalter macht aus unserer Sicht keinen Sinn. Die Deutsche Bahn sollte Digitalisierung zum Vorteil der Verbraucherinnen und Verbraucher machen. Doch mit dieser neuen Regelung schafft die Bahn eine Barriere für die Schwächsten in unserer Gesellschaft, darunter ältere Personen oder Menschen mit Beeinträchtigungen. Die neue Regel ist definitiv unsozial", sagt Marion Jungbluth, Teamleiterin Mobilität beim Verbraucherzentrale Bundesverband, rbb SUPER.MARKT auf Nachfrage.
Die Bahn verweise zwar darauf, dass man den Flexpreis ohne die Angabe von Handynummer oder E-Mailadresse buchen könne, dieser ist aber deutlich teurer als der Sparpreis. "Es besteht die Gefahr, dass diese Leute praktisch nicht mehr mit der Bahn reisen werden, das heißt sie werden von Teilhabe ausgeschlossen", so Jungbluth weiter. Sie geht zudem davon aus, dass der Flexpreis als nächstes von der neuen Regel betroffen sein wird.
Quelle: rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg (ots)