Paul-Ehrlich-Institut verweigert Auskunft über Impfstoff-Inhaltsstoffe
Archivmeldung vom 24.08.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićNachdem sich eine Reihe namhafter Wissenschaftler aus den Bereichen Chemie und Physik seit Jahresbeginn erfolglos zunächst an Biontech-Chef Ugur Sahin und dann zweimal (siehe hier und hier), und anschließend dann an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als zuständiger Kontrollbehörde gewandt hatten, um Antworten auf ihre Fragen zur Zusammensetzung und der Untersuchung der Nebenwirkungen des Corona-Impfstoffs „Comirnaty“ von Biontech zu erbitten, sind sie nun bereit, dessen Mauertaktik juristisch zu brechen. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".
Weiter berichtet das Magazin: "Mit anwaltlichem Beistand forderte sie das PEI auf, endlich die Herausgabe der erbetenen Informationen unter Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz in die Wege zu leiten. Mit Blick auf mögliche und wahrscheinlich zusätzlicher anstehender juristischer Auseinandersetzungen, wollte der bei der Anfrage federführende Professor Jörg Matysik sich nicht näher zu den „juristischen Argumenten“ gegen das PEI äußern.
Verletzung der Aufsichtspflichten womöglich sogar strafbar
Das letzte Wort sei hier jedenfalls noch nicht gesprochen, denn, so Matysik weiter, „das allgemeine öffentliche Interesse, auch in Bezug auf die Impfpflicht bei Pflegepersonal und Militär, ist doch groß.“ Es ist davon auszugehen, dass das Institut notfalls wegen Verletzung seiner Aufsichtspflichten angezeigt wird, sollte es abermals Auskünfte verweigern oder sich herausstellen, dass keine ausreichenden Kontrollen des Impfstoffs vorgenommen wurden.
Die Besorgnis der Wissenschaftler beruht vor allem auf der im Beipackzettel des Impfstoffs angegebenen „weißen bis grauweißen Dispersion.” Da die Produktbeschreibung des Impfstoffs „keine Komponente“ erkennen lasse, „für die wir eine Eigenfarbe erwarten würden“, sei von einer Verunreinigung auszugehen.
Auch Biontech-Chef fertigte die Wissenschaftler arrogant ab
In diesem Punkt waren die Professoren von Sahin mit nichtsagenden Antworten abgespeist worden.
Auch die Frage, mit welcher Begründung die Substanzen ALC-0159 und ALC-0315 zur direkten Injektion in den Körper zugelassen worden seien, wobei vor allem letztere Augen, Haut und Schleimhaut reizen und sogar Krebs auslösen könnten, erhielten sie ebenfalls keine Antwort. Weder von Biontech noch vom PEI. Nun erfolgt also ein weiterer Versuch, die bisher monatelang freundlich erbetenen Informationen juristisch zu erzwingen. Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesbehörde und offiziell zuständige staatliche Aufsichtsinstanz für die experimentellen Impfstoffe endlich seiner Pflicht nachkommt und die – angesichts der explodierenden Impfschäden und -nebenwirkungen mehr als nachvollziehbaren – Sorgen der Öffentlichkeit endlich ernstnimmt."
Quelle: Wochenblick