Junge Alternative befürwortet Eingliederung in AfD
Der Bundesvorsitzende der vom Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuften Jungen Alternative (JA) hat sich für eine Eingliederung der bisher als Verein organisiersten Jugendorganisation in die AfD ausgesprochen. "Wenn ich mich zwischen einem drohenden Verbot und der Eingliederung in die Partei mit entsprechender Abgabe von Kompetenzen entscheiden muss, wähle ich den sicheren Weg", sagte Hannes Gnauck (AfD) der "Welt".
Es gehe nicht darum, sich vom Verfassungsschutz "eine Linie oder die
Aufnahme von Mitgliedern diktieren zu lassen", so Gnauck. "Oberste
Priorität ist der Schutz der jungen Leute vor einem Vereinsverbot." Die
Jugendorganisation stehe durch eine Eingliederung in die AfD unter dem
"Schutzschirm des Parteienrechts" und werde durch die personelle
deutliche Verstärkung innerhalb der AfD bedeutender, sagte der
Vorsitzende der Jugendorganisation.
AfD-Chefin Alice Weidel sieht
bei einer Eingliederung mehr Möglichkeiten, über die Mitglieder der
Jungen Alternative zu entscheiden. "Die Mitglieder der JA unterliegen
dann den gleichen Rechten und Pflichten wie jedes AfD-Mitglied", sagte
Weidel der Zeitung. "JA-Mitglieder, die bislang noch keine
AfD-Mitglieder waren, werden wir bei der Mitgliederaufnahme überprüfen."
Mit
einem Satzungsänderungsantrag, den der AfD-Bundesvorstand bezüglich
seiner Jugendorganisation beim kommenden Bundesparteitag einbringen
will, soll die Junge Alternative künftig einen neuen, noch nicht
bestimmten Namen erhalten und "ein rechtlich unselbstständiger Teil" der
AfD werden soll, berichtet die "Welt". Parteimitglieder sollen bis zum
36. Geburtstag automatisch Mitglied der Jugendorganisation werden. Der
Vorsitzende soll mit Rede- und Antragsrecht, aber ohne Stimmrecht dem
Bundesvorstand der Partei angehören, hieß es.
Im Zuge der
Proteste gegen Rechtsextremismus im Frühjahr waren Forderungen laut
geworden, die AfD-Jugendorganisation mit einem Vereinsverbot zu belegen.
Anders als Parteien können Vereine, die sich gegen die
verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der
Völkerverständigung richten, von der Bundesinnenminiserin per
Verwaltungsakt verboten werden. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit
von Parteien entscheidet hingegen das Bundesverfassungsgericht.
Quelle: dts Nachrichtenagentur