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Steuereinnahmen legen zu

Archivmeldung vom 21.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die Steuereinnahmen lagen im Februar um rund 6 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Das steht im neuen Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums, der am Donnerstagmorgen veröffentlicht wird. Starke Zuwächse ergaben sich bei den Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge und aus Einkommensteuer.

Auch die Lohnsteuer verzeichnete ein moderateres Plus. Zu Rückgängen kam es hingegen bei der Ertrags- sowie der Körperschaftsteuer. Die Umsatzsteuer zeigte lediglich aufgrund einer sehr schwachen Vergleichsbasis bei der Einfuhrumsatzsteuer einen Zuwachs. Ohne diesen Kasseneffekt wäre sowohl bei den Steuern vom Umsatz als auch bei den Gemeinschaftsteuern insgesamt ein schwaches Ergebnis zu verzeichnen gewesen. Unter den anderen aufkommensstarken Bundessteuern lagen die Tabaksteuer, die Energiesteuer und die Kraftfahrzeugsteuer sowie, moderat, die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag im Plus. 

Ein spürbarer Rückgang der Einnahmen war dagegen bei der Stromsteuer zu verzeichnen, der auf die erstmals im Kassenaufkommen sichtbare entlastende Wirkung des Strompreispakets der Bundesregierung zurückzuführen sei, hieß es vom Ministerium. Bei den Ländersteuern wies die Grunderwerbsteuer erstmals seit Mitte 2022 mit rund +5 Prozent wieder einen Einnahmeanstieg im Vorjahresvergleich auf. "Damit deutet sich weiterhin eine Stabilisierung der Einnahmen auf einem gegenüber den vorhergehenden Jahren deutlich abgesenktem monatlichen Einnahmeniveau von etwa 1 Milliarden Euro an", heißt es dazu im Monatsbericht. Ein wieder einsetzender Aufwärtstrend lasse sich aus dem leichten Plus nicht ableiten, aktuelle Indikatoren vom Immobilienmarkt beziehungsweise aus dem Bausektor deuteten eher nicht darauf hin. Ein Zuwachs gegenüber dem Vorjahresmonat ergab sich auch bei der Erbschaftsteuer, der zweiten aufkommensstarken Ländersteuer.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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