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Elektronische Patientenakte kommt mit Einschränkung

Archivmeldung vom 21.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Lupo / pixelio.de
Bild: Lupo / pixelio.de

Die elektronische Patientenakte, die von Januar 2021 an für jeden Patienten in Deutschland zur Verfügung stehen soll, wird zunächst eine entscheidende technische Einschränkung haben. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, wird es anders als geplant für Patienten am Anfang nicht möglich sein auszuwählen, welche seiner persönlichen Informationen ein Arzt, Apotheker oder Therapeut einsehen darf und welche nicht.

So wird beispielsweise ein Physiotherapeut, der Einblick in die elektronischen Daten des Orthopäden braucht, auf diese Weise auch über den letzten Schwangerschaftsabbruch seiner Patienten informiert. Oder ein Apotheker erfährt automatisch auch von der Psychotherapie seines Kunden. Aus Sicht der gesundheitspolitischen Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, ist dies ein echtes Problem für die Akzeptanz der elektronischen Akte in der Bevölkerung und unter den Ärzten. Wenn Patienten in Zukunft ihre elektronische Akte nutzen und zum Beispiel vermeiden wollen, dass ihr Zahnarzt die Informationen vom Urologen lesen kann, haben sie zwei Möglichkeiten: Entweder, sie verbieten dem Urologen ganz, ihre Untersuchungsergebnis in die Akte zu schicken - dann kann später aber niemand diese Unterlagen nutzen, auch nicht das Krankenhaus oder der Hausarzt. Oder sie verbieten dem Zahnarzt den Zugriff auf die Akte.

Über frühere Behandlungen erfährt er dann aber auch nichts. Übrig bliebe nur noch ein Bereich in der elektronischen Akte, in dem Patienten Artikel oder Daten aus einer Gesundheitsapp abspeichern können. Doch mit solchen Informationen können Ärzte im Zweifel nicht viel anfangen. Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik), die für die Entwicklung der Akte verantwortlich ist, erklärte auf Nachfrage, eine "differenzierte Rechtevergabe soll in Folgestufen umgesetzt werden". Wann genau Patienten die elektronische Akte wirklich individuell einstellen und bestimmte Informationen für sich behalten können, sollen nun die Gesellschafter der Gematik entscheiden, heißt es. Seit vergangenem Mittwoch gehört zu diesen Gesellschaftern auch das Bundesgesundheitsministerium. Es ist mit 51 Prozent eingestiegen. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" sagten Vertreter der Gematik gegenüber mehreren Abgeordneten, der Grund für die technischen Abstriche sei die kurze Frist gewesen, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ihnen gesetzt hatte. Aufg rund dieses Zeitdrucks habe man sich entschieden, die Patientenakte Anfang 2021 erst einmal einzuführen und dann die Rechte für Patienten nachzuliefern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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