Verfassungsrechtler: Ehrensold für Bundespräsidenten muss reformiert werden
Archivmeldung vom 05.01.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAngesichts der anhaltenden Kritik an Bundespräsident Christian Wulff in der Kredit- und Medienaffäre und ersten Rücktrittsforderungen drängen Staats- und Verfassungsrechtler auf eine Reform der Ruhebezüge für Altbundespräsidenten. "Für jemanden, der noch hochdotierte Posten in der Wirtschaft annehmen kann, ist ein Ehrensold nicht sinnvoll", sagte der Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart dem "Handelsblatt". Eine zusätzliche Alimentierung im aktiven Arbeitsalter sei "ein heikles Problem".
Beim 52-jährigen Wulff liege ein Wechsel in die Wirtschaft nach einem etwaigen Rücktritt nahe. "Vielleicht sollte der Ehrensold dann bis zum Erreichen des Pensionsalters ruhen", schlägt Degenhart vor. Ein lebenslanger Ehrensold führe im Falle eines Rücktritts des Amtsinhabers nach nur kurzer Amtsdauer "zu schwer nachvollziehbaren Ergebnissen", meint auch der Speyerer Staatsrechtler Joachim Wieland.
Nach dem derzeit geltenden "Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten" aus dem Jahr 1953 erhält ein Präsident mit Ablauf seiner Amtszeit oder bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Amt aus politischen oder gesundheitlichen Gründen bis an sein Lebensende einen Ehrensold in Höhe der vollen Amtsbezüge. Derzeit sind das 199.000 Euro pro Jahr. Dazu übernimmt der Staat die Sach- und Personalkosten für ein Büro mit Sekretariat, persönlichem Referenten und einem Fahrer. Diese liegen im Durchschnitt bei 280.000 Euro jährlich. "Das Gesetz ist tatsächlich reformbedürftig", sagte Wieland dem "Handelsblatt". Es "atme" noch etwas die Vorstellung vom Amt des Bundespräsidenten als das eines "Ersatzkaisers", wie sie in der Frühzeit der Bundesrepublik vorgeherrscht habe. "Seinerzeit dachte man an einen verdienten Elder Statesman, der zum Abschluss seines öffentlichen Wirkens Bundespräsident würde und dann für den seinerzeit regelmäßig zeitlich überschaubaren Rest seines Lebens einen Ehrensold erhalten sollte", erklärt Wieland. Inzwischen werde das Amt zu Recht wie andere hohe Staatsämter behandelt, die auch in relativ jungen Jahren angestrebt und erreicht werden könnten. "Dem entspräche es, auch die vollen Bezüge nur für die zeitlich begrenzte Amtsdauer zu gewähren und dann eine großzügige Pensionsregelung anzuschließen, mit allen Anrechnungsregelungen, die für solche Pensionen gelten", fordert der Staatsrechtler. "Das Gesetz könnte durchaus angetastet werden. Eine Änderung der Bedingungen für den Ehrensold wäre denkbar", sagt auch Verfassungsrechtler Degenhart. Es erscheine sinnvoll, den Ehrensold nach Amtszeit zu staffeln, wie das auch bei den Mitgliedern der Bundesregierung der Fall sei. "Der Bundespräsident sollte mindestens eine volle Periode von fünf Jahren amtiert haben", meint Degenhart. Die großen Amtsprivilegien eines eigenen Büros nach dem Ausscheiden hält er für fragwürdig.
Derzeit gibt es vier Altersbundespräsidenten, die Ehrensold in Anspruch nehmen: den 92-jährigen Walter Scheel, der seit 1979 Ruhebezüge bekommt, der 91-jährige Richard von Weizsäcker, der seit 1994 seinen Ehrensold bezieht, der 77-jährige Roman Herzog, der seit 1999 die Ruhegeldregelung in Anspruch nimmt und der 68-jährige Horst Köhler, der 2010 nach seinem Rücktritt mit dem Ehrensold ausgestattet wurde.
Quelle: dts Nachrichtenagentur