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Medien: Edathy muss SPD-Mitgliedschaft ruhen lassen

Archivmeldung vom 01.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sebastian Edathy Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Sebastian Edathy Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy muss seine SPD-Mitgliedschaft drei Jahre ruhen lassen. Das berichten verschiedene Medien unter Berufung auf das Schiedsgericht des SPD-Bezirks Hannover. Aus der Partei ausgeschlossen werde er nicht.

Das sogenannte Parteiordnungsverfahren war im Februar 2014 eingeleitet worden: Der Parteivorstand hatte den geforderten Ausschluss damit begründet, dass Edathy gegen das Selbstverständnis, das mit einer Parteimitgliedschaft einher gehe, verstoßen habe. Der Ausschluss Edathys sollte erfolgen, obwohl ein Prozess gegen ihn gegen eine Geldbuße eingestellt worden war und er damit juristisch nicht vorbestraft ist. Edathy hatte sich geweigert, selbst aus der Partei auszutreten.

Edathy will Berufung gegen Gremien-Entscheidung einlegen

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy will gegen die Entscheidung der Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover, nach der er seine SPD-Mitgliedschaft drei Jahre ruhen lassen muss, Berufung bei der SPD-Bundesschiedskommission einlegen. "Nach Sichtung des 32-seitigen Textes war es zwingend, den Antrag des SPD-Bundesvorstandes auf meinen Parteiausschluss abzulehnen", schrieb Edathy am Montag auf seiner Facebook-Seite. Die Gründe habe die Kommission stringent dargelegt.

"Unverständlich bleibt aber gerade deshalb, wieso meine Mitgliedsrechte für drei Jahre ruhen sollen. Diesbezüglich besteht bei mir der Eindruck, dass der Hintergrund allein der sein dürfte, dem SPD-Bundesvorstand ein komplettes Scheitern zu ersparen." Das halte er "politisch für nachvollziehbar", schrieb Edathy weiter. "Ich akzeptiere das aber nicht."

Außerdem drohte Edathy mit juristischen Schritten: Wer "weiterhin tatsachenwidrig behauptet, ich hätte mich im Besitz von `kinderpornografischen Fotos und Videos` befunden, muss mit Anzeige und Klage-Einreichung rechnen. Es reicht jetzt langsam mit den Verleumdungen".

Auf seiner Facebook-Seite hatte er öffentlich eine Geldwette gegen einen Parteiausschluss angeboten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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