Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier warnt vor "Ökodiktatur"
Archivmeldung vom 30.10.2019
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Freigeschaltet durch André OttDer frühere Präsident des Bundesverfassungsgericht Hans-Jürgen Papier hat vor einer Erosion und einem Versagen des Rechtsstaates auf vielen Ebenen gewarnt.
In einem Gespräch in der neuen Ausgabe des Hamburger Magazins stern, das in dieser Woche bereits am Mittwoch erscheint, äußert sich Papier unter anderem kritisch dazu, dass die Polizei beispielsweise nicht gegen die Blockadeaktionen der Klimabewegung "Extinction Rebellion" in Berlin eingeschritten sei. "Der Rechtsstaat zieht sich hier schon bedenklich zurück", sagt Papier im stern. Damit könne sich diese Gruppe "praktisch als über dem Gesetz stehend ansehen". Selbst die Verfolgung eines noch so hehren Zieles - "und sei es die Weltenrettung" - erlaube es nicht, sich über die Rechte anderer hinwegzusetzen, argumentiert Papier. "Wenn man das zuließe, und wenn das alle machten, landete man im Chaos." In seinem neuen Buch "Die Warnung", das in der kommenden Woche erscheint (Heyne-Verlag), warnt Papier vor einer "Ökodiktatur".
Papier moniert, dass zu viele Ermittlungsverfahren in Deutschland eingestellt und Haftbefehle vielfach nicht vollzogen würden. Die Justiz sei unterfinanziert. "Die Politik hat lange Zeit über alle Parteigrenzen hinweg die Justiz schlicht vernachlässigt", so Papier. Ein Versagen des Rechtsstaates sieht der ehemalige Verfassungsrichter auch in dem Umstand, dass im Görlitzer Park in Berlin Drogendealer weitgehend unbehelligt ihren Geschäften nachgehen können. Papier: "Ein Staat, der geltendes Recht in so offenkundiger Weise nicht durchsetzen kann, entzieht den Bürgern das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates."
Im stern spricht sich der frühere Verfassungsrichter auch für eine sogenannte Klarnamenpflicht in den sozialen Medien aus. Es gebe kein Grundrecht, seine Meinung anonym zu äußern, sagt Papier, "eine Klarnamenpflicht wäre eine Art Vermummungsverbot im Internet." Empört zeigt sich Papier über den Berliner Richterspruch, der die Beschimpfung der Grünen-Politikerin Renate Künast als "Schlampe" und "Fotze" als zulässige Meinungsäußerung hat durchgehen lassen. Papier: "Wenn das keine Beleidigung ist, weiß ich nicht, wie ich jemanden beleidigen soll."
Quelle: Gruner+Jahr, STERN (ots)