Künast will mehr Kompetenzen für Bundeskartellamt
Archivmeldung vom 27.10.2017
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDie Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast fordert für das Bundeskartellamt mehr Kompetenzen beim Verbraucherschutz. Die Internetwirtschaft sei ein "wichtiger und problematischer Markt", sagte Künast dem "Handelsblatt".
"Ein Update des Wettbewerbsrechts ist hier überfällig, um zu verhindern, dass digitale Plattformen immer größer werden und ihre Marktmacht beim Datenschutz oder anderswo missbrauchen können." Künast plädierte für eine "bessere Verzahnung" von Verbraucherschutzrecht, Wettbewerbsrecht und dem Datenschutz. "Eine Neuausrichtung der digitalen Verbraucherrechte und ihrer Durchsetzung ist nötig", sagte sie. Im Rahmen der Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hatte die Behörde erst im Frühjahr zusätzliche Kompetenzen erhalten.
Mit der am Dienstag eingeleiteten Untersuchung von Vergleichsportalen nutzt das Kartellamt erstmals diese neuen Befugnisse als "Verbraucherschutzbehörde" für das Internet. Allerdings beschränken sich diese lediglich darauf, mögliche Missstände aufzudecken. Eigene Entscheidungs- und Durchsetzungsbefugnisse im Verbraucherschutz, etwa das Abschöpfen widerrechtlicher Gewinne, hat das Amt nicht. Im Zweifel müssen anschließend Gerichte aktiv werden. Die bisherige Stärkung des Amtes im Sinne des kollektiven Verbraucherschutzes sei daher "nur ein erster Schritt", sagte Künast.
Die aktuelle genannte Prüfung der Vergleichsportale, um mögliche Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften zu ermitteln, begrüßte Künast. Viele Verbraucher vertrauten auf die Angaben der Portalbetreiber und richteten ihre Kaufentscheidung maßgeblich daran aus. "Wer sich aber nur auf Vergleichsportale verlässt, ist manchmal selber verlassen", sagte die Grünen-Politikerin. "Deshalb sollten die Portale hohen Transparenzanforderungen hinsichtlich Preis, Zustandekommen des Rankings sowie ihrer Marktabdeckung gerecht werden." Für Verbraucher müsse erkennbar sein, welche Leistung ein Portal biete und welche nicht.
Quelle: dts Nachrichtenagentur