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AfD-Fraktion will die Selbstbestimmung für Schleswig-Holstein erhalten

Archivmeldung vom 13.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Volker Schnurrbusch (2019)
Volker Schnurrbusch (2019)

Bild: AfD Deutschland

Die AfD-Fraktion will unterbinden, dass die Gesetzgebungskompetenz Schleswig-Holsteins zunehmend eingeschränkt wird. Um das zu erreichen, sollen die Anforderungen, die der Artikel 23 des Grundgesetzes an die EU stellt, in der schleswig-holsteinischen Landesverfassung verankert werden, wie Volker Schnurrbusch, europapolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, erläutert: „Brüssel formuliert immer mehr Richtlinien und Verordnungen, durch die die Gesetzgebungskompetenz des Landes Schleswig-Holstein ausgehöhlt wird."

Schnurrbusch weiter: "Das muss ein Ende haben – genau dafür steht unser Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung. Denn die bisherige Praxis läuft den verfassungsmäßigen Zielsetzungen zuwider, die das Grundgesetz an die EU stellt: Diese beinhalten neben der Notwendigkeit einer demokratischen Legitimierung und dem Rechtsstaatsprinzip auch die Bindung an föderative Grundsätze, zu denen das Prinzip der Subsidiarität gehört, wonach eine Verwaltungseinheit ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich regelt, solange sie über die dazu erforderlichen Fähigkeiten verfügt und keine übergeordneten Belange davon berührt sind. Wir weisen jedwede zentralstaatliche Bestrebung zurück, die den Föderalismus der Länder untergräbt – gleich ob aus Brüssel oder aus Berlin. Unser Gesetzentwurf verankert die Zielsetzung des Grundgesetzes in der schleswig-holsteinischen Landesverfassung, stärkt so die Bundesländer und festigt schließlich das Fundament der europäischen Zusammenarbeit“, sagt Schnurrbusch.

Quelle: AfD Deutschland

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