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Quarantäne für geimpfte Risiko-Rückkehrer soll doch bleiben

Archivmeldung vom 13.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gefängniszelle (Symbolbild)
Gefängniszelle (Symbolbild)

Foto: Wdwdbot
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesregierung will die Musterquarantäneverordnung offenbar anpassen und die Ausnahmeregelung streichen, die vorsah, dass geimpfte Rückkehrer aus Risikogebieten von der Quarantänepflicht befreit werden. Das berichtet die "Bild" (Mittwochausgabe) unter Berufung auf Regierungskreise.

Zuvor hatte die Musterquarantäneverordnung des Bundesinnenministeriums diese Ausnahmeregelung für Geimpfte noch ausdrücklich vorgesehen. Wie die "Bild" weiter schreibt, verschickte das Bundesinnenministerium am 7. Januar 2021 die überarbeitete Verordnung an die Bundesländer.

Darin hieß es, dass "Personen, die über eine (...) entsprechende Impfdokumentation über eine 4 mindestens 14 Tage vor Einreise bei ihnen vollständig abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen", bei der Einreise aus Risikogebieten von der Quarantäne befreit werden. Sachsen-Anhalt setzte die Verordnung als erstes Bundesland am Freitag um. Nun soll die Musterquarantäneverordnung des Bundes angepasst werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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