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Aus Personalmangel – Aufhebung der Vollimmunisierung bei Polizeirekruten

Archivmeldung vom 13.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Symbolbild (lächelnde Polizistin): Böhringer Friedrich, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 (zugeschnitten) / WB / Eigenes Werk
Bild: Symbolbild (lächelnde Polizistin): Böhringer Friedrich, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 (zugeschnitten) / WB / Eigenes Werk

Ab nun dürfen auch wieder Ungeimpfte in den Polizeidienst eintreten. Dies ist vor allem der freiheitlichen Polizeigewerkschaft zu verdanken, die in einem Antrag forderte den “Nachweis der Vollimmunisierung gegen COVID-19“ als Einstellungsvoraussetzungen zu streichen. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Der Antrag der Polizeigewerkschaft Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher (AUF/FEG) war erfolgreich!

Die Polizeigewerkschaft hat das BM.I in einem Antrag vom 08.07.2022 darauf aufmerksam gemacht, dass die Aufrechterhaltung der Forderung einer Vollimmunisierung für Bewerbungen zur Polizei sachlich in keiner Weise gerechtfertigt sei und zudem dazu führe, dass zahlreiche qualifizierte Bewerber auf diskriminierende Art daran gehindert werden, in den Polizeidienst einzutreten. Das BM.I ist nun in beachtlicher Schnelligkeit zur Einsicht gelangt, dass dem Antrag der AUF/FEG umgehend Folge zu leisten ist und hat die geforderte Vollimmunisierung mit sofortiger Wirkung (10.08.2022) gestrichen. 

Vollimmunisierung sinnlos

Konkret forderte die AUF im Antragstext:

Die geforderte Vollimmunisierung gegen Covid-19 stellt im Lichte der aktuellen Entwicklungen und Erkenntnisse ein nicht begründbares Hemmnis für die Bewerbung zu einem Grundausbildungskurs für die exekutivdienstliche Verwendung dar. Dies wird vor allem auch durch die Tatsache
bestärkt, dass die Regierungsparteien bereits das Ende der allgemeinen Impfpflicht verkündet haben. Aus diesem Grund ist somit die rechtliche Begründbarkeit einer derartigen Einschränkung für die Bewerbung zur Polizei definitiv nicht mehr gegeben und bedarf es deshalb einer dringenden Änderung der Aufnahmevoraussetzungen in den Polizeidienst.

Ohne Impfung mehr Bewerber

Die Begründung stützt sich zudem auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und soll zudem wieder dazu führen dass sich mehr potenzielle Rekruten für den Polizeidienst melden. Denn die unverhältnismäßige Maßnahme wirkt sich bereits massiv auf die Bewerbungszahlen aus. Vor allem weil sich eine große Anzahl potenzieller Bewerber per se nicht impfen lassen will! Der bisher geforderte COVID-Nachweis hat deswegen auch bereits negative Auswirkungen
auf den Personalstand des BM.I. Einige Bundesländern konnten schon jetzt genehmigte Aufnahmezahlen in den Kursen nicht oder nur mehr schwer befüllen. Dies soll sich nun ändern."

Quelle: Wochenblick

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