Fischbach/Bär: Ehemalige Heimkinder in der Bundesrepublik und in der DDR erhalten Wiedergutmachung
Archivmeldung vom 09.06.2011
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Fabian PittichDer Bundestag hat am Donnerstag den Antrag von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen "Opfern von Unrecht und Misshandlungen in der Heimerziehung wirksam helfen" in erster Lesung debattiert. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach, und die familien- und jugendpoltische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär: "Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass mit dem fraktionsübergreifenden Antrag ehemaligen Heimkindern zeitnah und unbürokratisch Zugang zu individuellen Hilfen eröffnet wird."
Bär weiter: "Diejenigen, die als Kinder und Jugendliche in Heimen in der Bundesrepublik und in der DDR Leid und Unrecht erfahren haben und noch heute unter den Folgen der Heimerziehung leiden, erhalten Wiedergutmachung: Für Traumatisierte werden Therapien ermöglicht, für diejenigen, die in den Heimen zur Arbeit gezwungen wurden, wird es Entschädigungen für entgangene Rentenansprüche geben. Der Antrag greift die Empfehlungen des Runden Tisches Heimerziehung auf, die dieser für die ehemaligen Heimkinder in der Bundesrepublik vorgeschlagen hat. Er ergänzt sie aber um gleichwertige Formen der Wiedergutmachung für die Heimkinder aus der DDR. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bedauert zutiefst, dass viele ehemalige Heimkinder den Institutionen und den Erziehern hilflos ausgeliefert waren. Unsere Fraktion wird sich daher mit allem Nachdruck für eine rasche Umsetzung der vorgeschlagenen Rehabilitierungsmaßnahmen einsetzen."
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion