Baden-Württemberg für Soli-Komplett-Abschaffung
Archivmeldung vom 17.06.2020
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Freigeschaltet durch André OttDie grün-schwarze Landesregierung aus Stuttgart hat eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags angeregt. Für Besserverdiener will sie im Gegenzug die Einkommensteuer erhöhen, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".
Die Integration des Rest-Solis in den Einkommensteuertarif solle so gestaltet werden, dass kleinere und mittlere Einkommen zusätzlich entlastet werden, heißt es in einem Antrag, über den die Zeitung berichtet. Damit verbunden ist der Wunsch, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 1.000 Euro auf 1.500 Euro zu erhöhen.
Das zweite Corona-Steuerhilfegesetz sollte entsprechend angepasst werden. Die Landesregierung begründet ihren Vorstoß mit Zweifeln, ob die Ausklammerung eines Teils der Bevölkerung vom Soli-Abbau vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen kann.
"Bei der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom 10.12.2019 bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Risiken", heißt es in ihrem Antrag.
Mit dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 könnte die verfassungsmäßige Rechtfertigung für die Soli-Erhebung als Ergänzungsabgabe entfallen sein. Diese Auffassung teile auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags. Zur Vermeidung dieser verfassungsrechtlichen Risiken wollen die Grünen und die CDU im Südwesten das Solidaritätszuschlagsgesetz sogar rückwirkend zum 1.Januar 2020 vollständig aufheben. Den Rest-Soli wollen sie in das bestehende Steuersystem integrieren und dabei den Tarif so anpassen, dass untere und mittlere Einkommen zusätzlich entlastet werden. So werde ein dauerhafter Impuls zur Erhöhung der Nachfrage gesetzt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur