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Krings: Regierung missachtet Belange der Opfer und der Justiz

Archivmeldung vom 16.11.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.11.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Günter Krings (2014)
Günter Krings (2014)

Foto: Martin Kraft
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am morgigen Freitag findet die 2./3 Lesung des Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung statt. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:

"Es ist skandalös, dass die Ampel-Regierung aus der Experten-Kritik nichts gelernt hat und die Belange der Opfer von Straftaten und der Justiz weiterhin missachtet. Ohne Rücksicht auf Verluste soll eine Inhaltsdokumentation für Strafprozesse eingeführt werden. Dabei haben selbst einige von der Ampel benannte Sachverständige bei der Expertenanhörung im Rechtsausschuss - wie beispielsweise der Deutsche Richterbund - den Gesetzentwurf stark kritisiert.

Zu Recht haben die Praktiker darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf Missbrauchsrisiken beinhaltet, die Wahrheitsfindung erschwert und eine Gefährdung des Opferschutzes drohe. Es sei zu befürchten, dass Tatopfer und -zeugen aus Sorge, ihre Aussage könnte den Gerichtssaal verlassen und dauerhaft und unkontrolliert Dritten zugänglich werden, davor zurückschrecken, vollständig und wahrheitsgemäß auszusagen. Der Schutz vor Verbreitung der Aufzeichnungen sei unzureichend.

An dieser Kritik ändern auch nichts die geringfügig vorgenommenen Änderungen, die ein Absehen der Aufzeichnung ermöglichen nur bei bestimmten Zeugenvernehmungen, insbesondere bei Opfern von Sexualstraftaten.

Die Experten aus der Justiz haben zudem deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf zu erheblichen Mehrbelastungen der Justiz führen wird. Insbesondere seien Verfahrensverzögerungen in jedem Teil des Erkenntnisverfahrens zu erwarten, es würden Ressourcen gebunden.

Statt der Justiz mit einem Pakt für einen Rechtsstaat zu helfen und gemeinsam mit den Ländern für eine bessere Justizausstattung zu sorgen, behindert die Regierung mit dem Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz die Arbeit der Justiz. Der Gesetzentwurf atmet ein tiefes Misstrauen gegen die Arbeit der Richter. Das schwächt die Akzeptanz unseres Rechtsstaates.

Dadurch, dass den Ländern überlassen wird, ob sie Gerichtsverhandlungen per Video oder nur im Ton aufzeichnen, droht zusätzlich ein Flickenteppich bei den Strafprozessen in Deutschland. Die Prozessordnungen waren aus gutem Grunde die ersten Gesetze, die vor fast 150 Jahren im Deutschen Reich vereinheitlicht wurden. Die Ampel-Gesetzgebung marschiert nun zurück in die prozessrechtliche Kleinstaaterei."

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Friedrich Merz.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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