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NRW setzt Altersgrenze zur Verbeamtung auf 40 Jahre hinauf

Archivmeldung vom 30.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In Nordrhein-Westfalen wird das oberste Eintrittsalter für die Beamtenlaufbahn auf 40 Jahre heraufgesetzt. Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" unter Bezug auf eine Kabinettsvorlage aus dem Landesinnenministerium, die am Montag in der nordrhein-westfälischen Staatssekretärsrunde entscheidungsreif vorbereitet worden sei.

Am Dienstag werde das Kabinett, das erfahrungsgemäß dem Votum der Staatssekretäre folge, eine Entscheidung treffen, berichtet die Zeitung weiter. Das Finanzministerium befürchte aufgrund der Heraufsetzung des Eintrittsalter eine Einstellungswelle, die den Landeshaushalt erheblich belasten werde. Schließlich gelten die Neuregelungen nicht nur für Lehrer, sondern für alle Anwärter, die in das Beamtenverhältnis übernommen werden wollen. Aber vor allem die Lehrer streben dies an. Allein in Köln liegen nach Gewerkschaftsangaben knapp entsprechende 2000 Anträge von Lehrern vor, so der "Kölner Stadt-Anzeiger". Anlass für die Neuregelung war die erfolgreiche Klage von sieben Lehrern aus NRW vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Höchstgrenze von 35 Jahren, die als Hürde für die bei Einstellung ins Beamtenverhältnis festgelegt war. Das Gericht räumte ein, das Land NRW könne grundsätzlich eine Altershöchstgrenze festlegen. Es müsse auf ein angemessenes Verhältnis zwischen aktiver Dienstzeit und den späteren Versorgungsansprüchen geachtet werden. Allerdings sei die NRW Laufbahnverordnung, die Ausnahmen zugelassen hatte, zu bemängeln gewesen.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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