Der Richterbund-Vorsitzende Jens Gnisa wirft die Frage auf, ob die Meinungsfreiheit im Internet zu weit geht.
Archivmeldung vom 09.11.2019
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Freigeschaltet durch André OttJens Gnisa, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, hat die Frage aufgeworfen, ob die Grenzen der Meinungsfreiheit angesichts von Hass-Postings nicht zu weit gesteckt sind.
Im Interview mit dem WESTFALEN-BLATT sagte er: "Das Bundesverfassungsgericht fasst die Meinungsfreiheit sehr weit, was ich grundsätzlich gut finde. Allerdings frage ich mich, ob wir angesichts des Internets die Grenzen der Meinungsfreiheit inzwischen nicht zu weit gezogen haben. Früher galt die Devise, es sei besser, dass Bürger Dampf ablassen können, als dass sich da irgendetwas aufstaut. Aber genau das haben wir heute: Die Menschen posten immer schlimmere Beleidigungen und verbale Angriffe in ihren Zirkeln, bekommen dafür Beifall, legen vielleicht nach, und alles schaukelt sich hoch. Wenn der Hass dann in Gewalt umschlägt, bleibt es nicht bei Äußerungen, sondern es kommt zu Taten wie dem Anschlag auf Regierungspräsident Walter Lübcke."
Auf die ungesühnten Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast angesprochen sagte Gnisa, der Richterbund habe "reichlich" Reaktionen von Bürgern bekommen. "Ich rate, die Ruhe zu bewahren und den Rechtsweg abzuwarten. Jetzt ist erst mal das Kammergericht als Beschwerdeinstanz gefragt." Auch er bekomme Hass-Mails, sagte Gnisa. "Nach jeder Talkshow, in der ich auftrete. Einer schrieb, er wünsche sich, dass meine Kinder umgebracht würden und der Täter einen milden Richter finde."
Auf die Frage, ob er so etwas anzeige, antwortete der Richterbund-Vorsitzende: "Wenn ich mich intensiv um jede Zuschrift kümmern würde, bekäme ich meinen Tag nicht mehr organisiert. Letztens hatte ein sogenannter Reichsbürger bei Youtube ein Video eingestellt, in dem er sagte: "Ich liquidiere Gnisa." Und nach einer Pause kam der Zusatz: "Natürlich nur verbal, im Gerichtssaal." Ich habe nichts unternommen, und nach zwei Wochen hat der Mann nachgelegt und mich auf Youtube schwerer Straftaten bezichtigt. Da habe ich ihn angezeigt. Aber ich habe mich auch gefragt, ob es zu der Eskalation gekommen wäre, wenn man den Mann schon nach dem ersten Video in die Schranken gewiesen hätte. Insofern ist es gut, dass die Bundesregierung gesetzlich festschreiben will, dass die Staatsanwaltschaft einen Auskunftsanspruch gegenüber Plattformbetreibern bekommt und ihr die Namen der Urheber genannt werden müssen."
Quelle: Westfalen-Blatt (ots)