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Bundesregierung verzichtet auf Gesetzesänderung für volle Arbeitnehmer-Freizügigkeit

Archivmeldung vom 08.04.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.04.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Bundesregierung hat für die Öffnung des Arbeitsmarkts für acht mittel- und osteuropäische EU-Beitrittsstaaten zum 1. Mai 2011 keine gesetzliche Grundlage geschaffen. Das Bundesarbeitsministerium schließt deshalb nicht aus, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet. Dies geht aus einem Schreiben des Ministeriums an vier andere Ressorts hervor, das der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt.

In dem Brief von Staatssekretär Gerd Hoofe heißt es: Der Verzicht auf gesetzliche Regelungen sei "nicht optimal, weil er zu Irritationen bei der Kommission und den betroffenen Mitgliedsstaaten führen kann". Ob deshalb ein Verfahren zu erwarten sei, weil das Recht der Europäischen Union nicht umgesetzt worden sei, "kann derzeit nicht eingeschätzt werden".

Von 1. Mai an gilt in Deutschland die vollständige Freizügigkeit für Arbeitnehmer. Arbeitskräfte aus fast allen osteuropäischen EU-Ländern können sich dann für freie Jobs in Deutschland bewerben. Damit wird ein Grundrecht der Europäischen Union verwirklicht. Ursprünglich war geplant, die volle Freizügigkeit gesetzestechnisch im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz umzusetzen. Dagegen habe sich aber in Teilen "die politische Ebene" ausgesprochen, heißt es in dem Brief des Staatssekretärs, ohne dass dies näher erläutert wird. Nach SZ-Informationen haben hier FDP-Innenpolitiker interveniert. Hoofe will nun die Bundesagentur für Arbeit lediglich anweisen, bestimmte Vorschriften des Rechts für Arbeitsgenehmigungen nicht mehr anzuwenden.

Brigitte Pothmer, Arbeitsmarktexpertin der Grünen, ist deshalb empört: "Schwarz-Gelb hat offensichtlich Angst vor der Arbeitnehmerfreizügigkeit." Anders sei nicht zu erklären, dass die Bundesregierung die vorgeschriebene rechtliche Umsetzung unterlassen habe. "Eine klammheimliche Anweisung heilt das nicht. Diese Rechtslücke muss sofort unter Beteiligung des Parlaments geschlossen werden", sagte Pothmer.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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