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DIW: Entlastungspaket hilft besonders Spitzenverdienern

Archivmeldung vom 07.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com / pixelio.de

Spitzenverdiener profitieren besonders von den drei Entlastungspaketen der Regierung. Das ist das Ergebnis einer Analyse der Programme durch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) für die Wochenzeitung "Die Zeit".

Demnach erhält eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahresbruttoeinkommen von 404.926 Euro durch die verschiedenen Programme insgesamt einen Inflationsausgleich von 2.893 Euro. Bei einer Geringverdienerfamilie mit einem Einkommen von 45.869 Euro sind es nur 1.783 Euro. Auf das am Wochenende verabschiedete dritte Paket entfallen dabei anteilig 2.386 beziehungsweise 888 Euro. Berücksichtigt wurden vom DIW quantifizierbare Maßnahmen wie der Abbau der kalten Progression, die Senkung der EEG-Umlage, die Energiepauschale, die Aussetzung des CO2-Preises, das Kindergeld und der Kinderfreibetrag, der Steuerabzug der Rentenbeiträge oder die Mehrwertsteuersenkung.

Nicht berücksichtigt wurden die Strompreisbremse und der geplante Gasdeckel, weil nicht klar ist, wann und wie diese Vorhaben umgesetzt werden sollen. Überdies ist unterstellt, dass sich die Preise für das Heizen mit Gas verdoppeln und sich der Strompreis um ein Drittel erhöht. Aus den Ergebnissen lässt sich auch ablesen, inwieweit der Staat den Preisanstieg ausgleicht. Der führt bei den Geringverdienern zu Mehrkosten in Höhe von 1.887 und bei den Spitzenverdienern von 2.979 Euro. Wenn dies mit den Entlastungen verrechnet wird, bleibt bei den Geringverdienern ein Saldo von 104 Euro übrig, den die Familie selbst tragen muss. Bei den Spitzenverdienern sind es nur 86 Euro. Bei einer Normalverdienerfamilie mit einem Einkommen von 78.414 Euro brutto im Jahr bleibt ein nicht gedeckter Betrag von 368 Euro übrig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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