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Expertengremium empfiehlt umfassende ÖRR-Reform

Archivmeldung vom 18.01.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.01.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Der von der Rundfunkkommission der Länder eingesetzte Zukunftsrat für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) hat am Donnerstag seine Empfehlungen vorgelegt. Nötig sei eine "umfassende Reform" des ÖRR, teilte das Expertengremium am Donnerstag in Berlin mit. Unter anderem empfiehlt der Zukunftsrat eine "Schärfung des Auftrags" der Öffentlich-Rechtlichen für eine "stärkere Orientierung am Gemeinwohl und an der Demokratie".

Zudem schlagen die Experten eine neue Organisation vor: So soll es je einen Medienrat und einen Verwaltungsrat für die Sender geben. Das bisherige Intendantenmodell soll derweil durch eine "kollegiale Geschäftsleitung" mit einem Vorsitzenden ersetzt werden. Die ARD darf dem Gremium zufolge zudem keine bloße "Arbeitsgemeinschaft" bleiben. Es fordert die Errichtung einer ARD-Anstalt mit zentraler Leitung, die die Arbeitsgemeinschaft ersetzt. 

Diese ARD-Anstalt soll Dachorganisation der Landesrundfunkanstalten sein und alle überregionalen Aufgaben verantworten. Ein weiterer Vorschlag umfasst die Gründung einer neuen Tochtergesellschaft für ARD, ZDF und Deutschlandradio für den Betrieb der digitalen Plattformen. Sie soll alle Technologien für digitale Plattformen und Streaming vereinheitlichen und gemeinsam betreiben. Inhaltlich sollen die drei Partner der technischen Plattform autonom bleiben. Eine Fusion von ARD und ZDF, eine Fokussierung der ARD allein aufs Regionale oder eine Verschmelzung von ZDF und Deutschlandradio schlägt der Zukunftsrat dagegen nicht vor. Zwei öffentlich-rechtliche Anbieter, die wie ARD und ZDF im publizistischen Wettbewerb miteinander stehen, seien für ein so großes Land wie Deutschland "im Interesse der Vielfalt auch in Zukunft notwendig und angemessen", hieß es zur Begründung. 

Die Rundfunkkommission der Länder hatte den Rat für die zukünftige Entwicklung der öffentlich-rechtlichen Medien im März 2023 eingesetzt und acht Experten berufen. Das interdisziplinär zusammengesetzte Beratungsgremium sollte Empfehlungen für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seine Nutzung und Akzeptanz erarbeiten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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