Klöckner: Bahnkunden bei mangelhafter Leistung nicht mit Gutscheinen 'abspeisen'
Archivmeldung vom 16.05.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittZur aktuellen Diskussion um die Stärkung von Fahrgastrechten im öffentlichen Personenverkehr erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Bahnkunden sollten für den Kauf ihrer Fahrkarte jederzeit eine
gute Leistung erwarten können. Eine klare gesetzliche Regelung der
Fahrgastrechte wird deshalb zukünftig immer wichtiger werden.
Es muss endlich eindeutig geregelt werden, dass eine Verspätung oder
der Ausfall eines Zuges einen Mangel der angebotenen Leistung
darstellt, der den Reisenden zu einer Minderung des Fahrpreises
berechtigt.
So wie Gewährleistungsrechte für die Verbraucherinnen und
Verbraucher beim Kauf von Waren völlig selbstverständlich geworden
sind, sollte es eine ähnliche Regelung auch im Personenverkehr geben.
Nachgebessert werden muss außerdem das Procedere der
Fahrpreiserstattung. So sollten Bahnkunden zukünftig nicht mehr nur
mit einem Gutschein vertröstet werden. Denn kein Fahrgast sieht ein,
dass er nach einer Zugverspätung auch noch in der Schlange am
Schalter stehen soll, um seine Rechte geltend zu machen.
Bei der Neuregelung der Fahrgastrechte ist Augenmaß gefordert,
damit die verbesserten Verbraucherrechte auf der einen Seite nicht
dazu führen, dass es auf der anderen Seite zu Fahrpreiserhöhungen
kommt.
Auf Initiative der Unionsfraktion wurde das Thema Fahrgastrechte
in den Koalitionsvertrag aufgenommen und wird in der kommenden
Sitzung des Verbraucherausschusses diskutiert werden.
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion