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Klöckner: Bahnkunden bei mangelhafter Leistung nicht mit Gutscheinen 'abspeisen'

Archivmeldung vom 16.05.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zur aktuellen Diskussion um die Stärkung von Fahrgastrechten im öffentlichen Personenverkehr erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:

Bahnkunden sollten für den Kauf ihrer Fahrkarte jederzeit eine gute Leistung erwarten können. Eine klare gesetzliche Regelung der Fahrgastrechte wird deshalb zukünftig immer wichtiger werden. Es muss endlich eindeutig geregelt werden, dass eine Verspätung oder der Ausfall eines Zuges einen Mangel der angebotenen Leistung darstellt, der den Reisenden zu einer Minderung des Fahrpreises berechtigt.

So wie Gewährleistungsrechte für die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von Waren völlig selbstverständlich geworden sind, sollte es eine ähnliche Regelung auch im Personenverkehr geben.

Nachgebessert werden muss außerdem das Procedere der Fahrpreiserstattung. So sollten Bahnkunden zukünftig nicht mehr nur mit einem Gutschein vertröstet werden. Denn kein Fahrgast sieht ein, dass er nach einer Zugverspätung auch noch in der Schlange am Schalter stehen soll, um seine Rechte geltend zu machen.

Bei der Neuregelung der Fahrgastrechte ist Augenmaß gefordert, damit die verbesserten Verbraucherrechte auf der einen Seite nicht dazu führen, dass es auf der anderen Seite zu Fahrpreiserhöhungen kommt.

Auf Initiative der Unionsfraktion wurde das Thema Fahrgastrechte in den Koalitionsvertrag aufgenommen und wird in der kommenden Sitzung des Verbraucherausschusses diskutiert werden.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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