Maaßen für Wiedereinführung der Regelanfrage im öffentlichen Dienst
Archivmeldung vom 25.09.2019
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Freigeschaltet durch André OttHans-Georg Maaßen (CDU), ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, hat die Wiedereinführung der Regelanfrage für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst gefordert.
Dadurch sollen dem Arbeitgeber nachrichtendienstliche Informationen über Angestellte, Beamte und Bewerber zugeleitet werden: "Ich finde Extremisten, also Leute, die einen anderen Verfassungsstaat wollen, im Staatsdienst in keiner Weise akzeptabel, weder in der Schule noch in der Justiz, noch in der Bundeswehr", sagte Maaßen der Wochenzeitung "Die Zeit".
Er wolle "keinen Islamisten als Grundschullehrer, keinen Nazi als Richter und keinen Kommunisten in der Ministerialverwaltung". Die sogenannte Regelanfrage, nach der sämtliche Bewerber für den öffentlichen Dienst auf ihre Verfassungstreue hin überprüft worden waren, wurde 1979 abgeschafft. Maaßen wünscht sich diese Regelung zurück. "Ich möchte nicht, dass sich der Staat künstlich dumm stellt. Aber das bedeutet nicht, dass jede Information einer Verfassungsschutzbehörde schon zur Kündigung führt. Der Staat als Arbeitgeber muss bloß wissen, mit wem er es zu tun hat."
Angesprochen auf die Frage, ob ein Behördenchef, wie er es bis 2018 war, sich bei Meinungsunterschieden nicht loyal gegenüber der Bundesregierung verhalten müsse, antwortete Maaßen rückblickend, er finde, "es gehört sich nicht", als Behördenchef über solche Unstimmigkeiten eine öffentliche Diskussion zu führen. "Die Bundeskanzlerin kann einen Behördenchef dann in den einstweiligen Ruhestand versetzen. Das ist ihr gutes Recht."
Quelle: dts Nachrichtenagentur