Betreuungsgeld: Schröder drängt Länder zur Umsetzung
Archivmeldung vom 27.06.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Betreuungsgeld ist beschlossene Sache und kommt zum 1. August 2013. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) macht nun Druck auf die Länder, die neue Familienleistung auch umzusetzen. Der "Bild-Zeitung" sagte Schröder: "Ich erwarte, dass alle Bundesländer rechtzeitig die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Beantragung des Betreuungsgeldes schaffen. Dazu gehört auch ein ausreichendes Informations-Angebot, weil die Länder selber entscheiden, von welcher Behörde die Anträge bearbeitet werden. Eine politisch motivierte Verschleppung bei der Einführung des Betreuungsgeldes darf es nicht geben."
Nach Bild-Informationen lauf die Vorbereitungen für die Beantragung des Betreuungsgeldes in den Bundesländern sehr unterschiedlich: Insbesondere Nordrhein-Westfalen und Berlin tun sich besonders schwer, wollen die Bearbeitung der Anträge von den Elterngeldstellen mitmachen lassen. In Berlin drohen mit dieser Zuweisung der Bearbeitung schon jetzt endlose Wartezeiten. Gut aufgestellt sind Bayern (vorbildliche Information, die Software ist programmiert) und Baden-Württemberg (zentrale Elterngeldadministration).
Wichtig für Eltern, die Betreuungsgeld beziehen wollen: Die Kinder müssen nach dem 31. Juli 2012 geboren sein, alle Elterngeld-Monate (14) müssen verbraucht sein, denn Betreuungsgeld gibt es erst nach dem Elterngeld, und die Eltern dürfen keine öffentlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen.
Am Mittwoch hat das Kabinett den Haushalt mit der Finanzierung des Betreuungsgeldes beschlossen. Demnach stehen für 2013 rund 55 Millionen Euro zur Verfügung, für 2014 sind es 515 Millionen Euro und im Jahr 2015 dann eine Milliarde Euro.
Quelle: dts Nachrichtenagentur