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Bericht: Regierung will Ausnahmeregel bei Schuldenbremse anwenden

Archivmeldung vom 19.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Geld und Geldscheine (Symbolbild)
Geld und Geldscheine (Symbolbild)

Bild: N.Schmitz / pixelio.de

Die Bundesregierung will auf der Kabinettssitzung am Montag offenbar die Ausnahmeregelung bei der Schuldenbremse ziehen. Dies schreibt das "Handelsblatt" (Freitagsausgabe) unter Berufung auf "Regierungskreise".

Damit kann der Bund sich deutlich höher verschulden, als die Schuldenbremse es eigentlich zulassen würde. "Die Schuldenbremse ist extra so konstruiert, dass man in so einer so schweren Krise wie dieser handlungsfähig bleibt", sagte ein Regierungsvertreter. Laut der Schuldenregel kann der Bund die verfassungsrechtlichen Kreditgrenzen im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der staatlichen Kontrolle entziehen und die Finanzlage erheblich beeinträchtigen, überschreiten.

Diese Ausnahmeregel muss mit Kanzlermehrheit – also der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages – beschlossen werden. Der Bund muss solch einen Beschluss allerdings mit einem klaren Tilgungsplan versehen. Der Bund braucht den Spielraum auch, da er nach den unbegrenzten Liquiditätshilfen für Unternehmen und der Ausweitung der Kurzarbeit laut Bericht des "Handelsblatts" nun auch ein Notfallpaket für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen im höheren zweistelligen Milliardenbereich schnüren will. Das Paket solle bis zu 2,5 Millionen Kleinstunternehmen helfen, hieß es. Im Gespräch sind unter anderem Betriebsmittelhilfen in Höhe von mehreren Tausend Euro. "Es darf keine Solidaritätslücke für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige geben", hieß es aus dem Wirtschaftsministerium.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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