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Verfassung darf nicht parteitaktischen Spielchen geopfert werden

Archivmeldung vom 04.10.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Zur Aufforderung des Vorsitzenden der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, Volker Kauder, die SPD solle ihre verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Online-Durchsuchungen über Bord werfen, erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz: Der Gesetzgeber ist an die Verfassung ebenso gebunden wie alle anderen Verfassungsorgane.

Eine Entscheidung aus parteitaktischen Gründen auf Teufelkommraus durchdrücken zu wollen, wenn klar ist, dass erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, kann nur als grobe Missachtung des Grundgesetzes bezeichnet werden. Die CDU wäre gut beraten, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten und insoweit der Haltung der SPD zu folgen, statt sehenden Auges eine potentiell verfassungswidrige Regelung in den Gesetzentwurf für das BKA-Gesetz zu schreiben. Ein solches Vorgehen fördert nicht das Vertrauen in die Seriosität der Politik

Statt den Koalitionspartner unter Druck zu setzen, an einem möglicherweise verfassungswidrigen Gesetz mitzuwirken, bevor überhaupt geklärt ist, was die verfassungsmäßigen Voraussetzungen sind, sollte sich die Koalition in gemeinsamer Anstrengung darauf konzentrieren, die Sicherheit in Deutschland durch nachhaltige und sinnvolle Maßnahmen zu verbessern. Dazu gehört zu allererst, die Sicherheitsbehörden mit ausreichend Personal auszustatten und eine verbesserte Ausbildung sowie eine moderne Ausstattung zu gewährleisten.

Quelle: Pressemitteilung FDP


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