Bremer Datenschutzbeauftragte will Auskunftssperren erleichtern
Archivmeldung vom 13.07.2019
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Freigeschaltet durch André OttDie Bremer Datenschutzbeauftragte Imke Sommer plädiert für Änderungen des Melderechts, damit Privatadressen von gefährdeten Personen nicht mehr so leicht herauszufinden sind.
Laut Bundesmeldegesetz (BMG) kann jeder Interessent ohne Angabe von Gründen bei den Meldeämtern die Anschriften von Einwohnern erfragen, solange sich deren Identität ohne Verwechslungsgefahr eindeutig feststellen lässt, berichtet der "Spiegel". Nur besonders gefährdete Personen können eine Auskunftssperre eintragen lassen. Dafür müssten laut Gesetz Gründe vorliegen, die die Annahme stützen, dass aus einer Auskunft "eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann".
Manche Ämter würden diese Vorschrift eng auslegen. Als Schutzberechtigte könnte das BMG etwa Personen definieren, die sich "in Ausübung der Meinungs- oder Pressefreiheit kritisch über Personengruppen geäußert haben, die gewaltbereit sind", so Sommer. Außerdem könne man die Befristung der Sperren abschaffen. Im Geiste des Europarechts sollte zudem künftig jeder Betroffene darüber informiert werden, wer etwaige Melderegisterauskünfte zu seiner Person erhalten hat.
Quelle: dts Nachrichtenagentur