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Unionsfraktionsvize Gröhe kritisiert Tonlage der Debatte um §219a

Archivmeldung vom 11.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hermann Gröhe (2017)
Hermann Gröhe (2017)

Foto: © Superbass / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der stellvertretende Chef der Unionsfraktion im Bundestag, Hermann Gröhe (CDU), hat die Tonlage in der Debatte um §219a kritisiert und einen Kompromissvorschlag gemacht. "Die Tonlage der aktuellen Debatte lässt leider oft vermissen, dass wir auch über das Lebensrecht Ungeborener reden", sagte Gröhe der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

Gröhe zeigte sich skeptisch, ob es einer Änderung des Paragrafen 219a bedürfe. "Ich bezweifele, dass es ein Informationsdefizit gibt in der Frage, wo eine Abtreibung vorgenommen werden kann. Auch heute schon werden Frauen von Beratungsstellen und von ihren Ärzten informiert", sagte Gröhe. Der frühere Gesundheitsminister schlägt einen Kompromiss vor, der ohne eine Aufhebung des Paragrafen auskommt. "Sollte dennoch mehr Information notwendig sein, kann dies beispielsweise über eine online verfügbare Liste geschehen, in der nach Postleitzahlen entsprechende Praxen und Kliniken aufgelistet sind. Eine Aufhebung des Werbeverbots braucht es dafür wirklich nicht", sagte er.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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