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Bundestag hebt Werbeverbot für Abtreibungen auf

Archivmeldung vom 24.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Abtreibungen von ungeborenen Menschen hat seit dem Patriarchat eine durchgehende Tradition (Symbolbild)
Abtreibungen von ungeborenen Menschen hat seit dem Patriarchat eine durchgehende Tradition (Symbolbild)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampel-Koalition und der Linken das Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft. CDU/CSU und AfD stimmten dagegen. Ärzte sollen in Zukunft die Möglichkeit haben, auf ihrer Website darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und welche Methoden sie dafür anwenden.

Bisher mussten sie mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen, wenn sie solche Informationen öffentlich bereitstellten. Außerdem sollen Ärzte, die bereits auf Grundlage von Paragraf 219a StGB verurteilt wurden, rehabilitiert werden. Durch eine neue Regelung im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch werden alle strafgerichtlichen Urteile wegen Paragraf 219a StGB, die nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, aufgehoben und die laufenden Verfahren eingestellt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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