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Städtebund-Chef blickt mit Sorge auf Gewalt gegen Kommunalpolitiker

Archivmeldung vom 07.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gerd Heinz Richard Landsberg (2018), Archivbild
Gerd Heinz Richard Landsberg (2018), Archivbild

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, hat sich besorgt über die zunehmende Gewalt gegen Kommunalpolitiker während der Corona-Pandemie geäußert. Hass und Frust hätten nochmal "eine neue, beängstigende Dimension erreicht", sagte Landsberg dem "Handelsblatt".

Besonders gefährdet seien kommunale Mandatsträger, die vor Ort als Vertreter des Staates wahrgenommen würden. Gegen sie hätten Bedrohungen, Beleidigungen, Einschüchterungen aber auch Gewalttaten "drastisch" zugenommen. Landsberg sieht vor allem in sozialen Netzwerken als Verbreitungsplattformen für Drohungen ein Problem. "Die sich abzeichnende Radikalisierungstendenz ist eine ernste Gefahr für die lokale Demokratie und unser demokratisches Gemeinwesen insgesamt", sagte er.

Wenn Mandatsträger bedroht und eingeschüchtert würden, bestehe die Gefahr, dass sie ihr Amt aufgeben oder bei der nächsten Wahl nicht mehr antreten. "Dies ist insbesondere dann zu befürchten, wenn sich die Drohungen auch gegen deren eigene Familien richten." Daher müsse in der Öffentlichkeit immer wieder verdeutlicht werden, dass es sich bei diesen Taten nicht um Kavaliersdelikte, sondern um Straftaten handele. Der Städtebund-Chef rief die Politik zum Handeln auf. Zwar seien die einschlägigen Strafvorschriften verschärft worden. Eine deutliche Reduzierung der Straftaten sei aber bislang nicht erreicht worden.

"Deswegen sollte die Strafverfolgung weiter verstärkt und auch gegen die einschlägigen Plattformen, wie zum Beispiel Telegram, konsequent ausgeweitet werden", sagte Landsberg. Er begrüßte in diesem Zusammenhang, dass das Bundesverfassungsgericht am vergangenen Mittwoch klargestellt habe, dass die Betreiber entsprechender Netzwerke wie etwa Facebook verpflichtet seien, Nutzerdaten herauszugeben, wenn klare Beleidigungen oder Straftaten vorliegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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