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Seehofer: Gefährder dürfen nicht in Deutschland bleiben

Archivmeldung vom 01.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Abschiebeeinrichtung für Flüchtlinge Bild: opposition24.de, on Flickr CC BY-SA 2.0
Abschiebeeinrichtung für Flüchtlinge Bild: opposition24.de, on Flickr CC BY-SA 2.0

Gefährder dürfen nach Ansicht von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nicht in Deutschland bleiben. "Die Bevölkerung erwartet das auch von uns", sagte Seehofer den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Zu Sami A., der nach Tunesien abgeschoben wurde, aber auf Auflage der Justiz zurückgeholt werden soll, sagte der Innenminister, er habe nie eingesehen, dass jemand wie Sami A. sich darauf berufe, dass er in Tunesien nicht menschenwürdig behandelt werde.

Seehofer verwies darauf, Tunesien sei ein sicherer Herkunftsstaat, in dem keine politische Verfolgung stattfinde. Sami A. habe in Tunesien aus der Haft heraus Interviews gegeben und sei inzwischen sogar frei, erinnerte Seehofer. Zu den Auflagen der deutschen Justiz bemerkte Seehofer, man müsse die Entscheidung respektieren, "ganz gleich, ob man sie nachvollziehen kann oder nicht". Derzeit lasse Tunesien den Mann nicht ausreisen. Das Auswärtige Amt bemühe sich darum, eine Zusicherung zu bekommen, dass er nicht gefoltert werde. "Ich habe dazu auch mit dem tunesischen Innenminister telefoniert und ihn gebeten, auf die Verbalnoten zu antworten", so der Innenminister.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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