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Buschmann: Maßnahmen zurücknehmen, wenn Omikron beherrschbar ist

Archivmeldung vom 22.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Marco Buschmann (2020)
Marco Buschmann (2020)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat sich dafür ausgesprochen, Corona-Beschränkungen so schnell wie möglich zurückzunehmen, wenn durch Omikron die Krankenhäuser nicht überlastet werden. "Wenn die nächsten Wochen zeigen, dass Omikron beherrschbar ist und mit milderen Mitteln zu bekämpfen ist, müssen Maßnahmen zurückgenommen werden", sagte Buschmann der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Er geht aber nicht davon aus, dass dies bereits zeitnah möglich sein wird. "Zur ganzen Wahrheit gehört, dass es Modellierungen gibt, die im Laufe des Februars eine starke Belastung der Krankenhäuser prognostizieren." Man müsse die Lage "genau im Blick behalten".

Mit Blick auf die Debatte über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht sagte Buschmann: "Ich schließe nichts aus und gehe davon aus, dass wir am Ende über verschiedene Anträge - vom Nein zur Impfpflicht über eine altersbezogene Impflicht bis zur Impfpflicht für alle Erwachsenen - verschiedene Vorschläge haben werden. Es ist gut, wenn im Parlament transparent und ausführlich die gleichen Debatten geführt werden wie auch in Familien und Freundeskreisen zu dem Thema. Das trägt zur Befriedung dieser schwierigen und aufwühlenden Thematik bei", so der FDP-Politiker im Interview mit der NOZ.

Bundesjustizminister kündigt umfassende Reform des Namensrechts an - Status quo sei "irrationales Durcheinander"

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) eine umfassende Reform des Namensrechts angekündigt, die den Bürgern bei der Wahl von Doppelnamen mehr Freiheiten gibt. "Wir müssen uns beim Namensrecht einer sich verändernden Gesellschaft öffnen. Wir müssen den Menschen mehr Gestaltungsfreiheit beim Familiennamen überlassen, weil wir sonst zu absurden Ergebnissen kommen, die doch ernsthaft keiner mehr wollen kann", sagte Buschmann der NOZ. Das heutige Namensrecht sei "ein großes irrationales Durcheinander".

"Ehepartner können keinen gemeinsamen Doppelnamen annehmen, die gemeinsamen Kinder können das auch nicht. Das Namensrecht gestattet nur, dass ein Ehegatte nach der Eheschließung seinen Namen dem gemeinsamen Ehenamen beifügt. Noch komplizierter wird es nach Scheidungen. Erwachsene Kinder müssen heute manchmal gegen ihren eigenen und den Willen eines Elternteils den Familiennamen eines Stiefelternteils behalten, mit dem sie nichts mehr zu tun haben", kritisierte Buschmann die bisherigen Regelungen.

Der Name sei eine sehr persönliche Angelegenheit. "Und ich traue den Menschen zu, eine für sie passende Lösung selbst zu finden", sagte Buschmann.

Buschmann weist Kritik an Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche zurück

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die Kritik aus der Union an der geplanten Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche zurückgewiesen. "Niemand muss sich Sorgen machen, dass künftig in gleicher Weise für einen Schwangerschaftsabbruch geworben werden kann wie für einen Schokoriegel oder eine Urlaubsreise. Das wird nicht passieren", sagte Buschmann der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Anpreisende Werbung sei bereits durch das ärztliche Berufsrecht ausgeschlossen.

Er wolle, "dass Frauen sachliche Informationen von Ärztinnen und Ärzten einfach im Internet bekommen können". Nach derzeit geltender Rechtslage müssten Ärzte mit einem Ermittlungsverfahren gegen sich rechnen, wenn sie auf ihrer Homepage darüber informieren, welche Methoden sie anwenden und was fachlich dafür oder dagegen spricht. "Das passt nicht mehr in unsere Zeit", sagte Buschmann. Es sei durch die vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung weiterhin gewährleistet, dass Frauen unabhängig von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt über die Bedeutung des Eingriffs informiert werden.

Teile der Union befürchten, dass mit der Streichung des Paragrafen 219a offen für Abtreibungen geworben werden könnte und dies eine "Banalisierung" des Eingriffs bedeuten könnte.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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