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AfD-Fraktion legt Notfallplan zur Asylkrise vor

Archivmeldung vom 20.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Alternative für Deutschland (AfD) Flagge
Alternative für Deutschland (AfD) Flagge

Bild: AfD Deutschland / Eigenes Werk

Die AfD-Bundestagsfraktion hat am 19. Juni 2018 ihren Notfallplan zur Asylkrise vorgestellt. Da der Plan von Innenminister Seehofer hinter dem rechtlich Gebotenen zurückbleibt und sich eine weitere Aufweichung abzeichnet, forderten die Innenpolitiker der AfD konkrete Sofortmaßnahmen. Dazu gehören umfassende, lückenlose Grenzkontrollen und die Abweisung aller unberechtigten Asylbegehrenden an den Grenzen, die über sichere Drittstaaten einreisen.

Ferner die tatsächliche Ausweisung aller Ausreisepflichtigen, die Erleichterung der Ausweisung straffälliger abgelehnter Asylbewerber sowie die Ab- und Ausweisung all derer, die bereits in einem anderen EU-Land registriert sind. Darüber hinaus sollen die Maghreb-Staaten als sicher deklariert werden, um umgehend dorthin abschieben zu können.

Schließlich sollen die Anreize für Armutsmigration und die Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme verringert werden. Daher soll nach dem Grundsatz "Sachleistungen vor Geldleistungen" verfahren werden. Diese Maßnahmen könnten sofort umgesetzt werden und stehen im Einklang mit deutschem und europäischem Recht.

Der innenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Gottfried Curio, machte deutlich: "Die Rückkehr zu Dublin III - der Abweisung aller Asylbegehrenden, die Deutschland auf dem Weg über sichere Drittstaaten erreichen, insbesondere über einen anderen Erstzutrittsstaat innerhalb der EU - ist kein nationaler Alleingang, sondern europäisches Recht. Nationaler Alleingang war Merkels Handstreich im September 2015. Bilaterale Abkommen sind keine europäische Lösung. Die europäische Lösung ist Dublin III."

Quelle: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (ots)

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