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Bund kann sich laut Finanzministerium in Notsituation unbegrenzt neu verschulden

Archivmeldung vom 19.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Bund kann nach Angaben des Bundesfinanzministeriums trotz der Schuldenbremse in einer außergewöhnlichen Notsituation wie der Corona-Krise unbegrenzt neue Schulden aufnehmen. Das ermöglichten die Regeln zur Schuldenbremse im Grundgesetz, heißt es in der Antwort des Ministeriums auf eine Berichtsanforderung des Grünen-Politikers Sven-Christian Kindler. Sie liegt der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vor.

"Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Die Notsituation muss außergewöhnlich sein, ihr Eintritt muss sich der Kontrolle des Staates entziehen und sie muss die staatliche Finanzlage und den Haushalt erheblich beeinträchtigen", heißt es in der Antwort. "Eine vertragliche Obergrenze der zusätzlichen Verschuldungsmöglichkeiten ist nicht festgelegt", so das Ministerium.

Zusätzlich habe der Bund auch für Nachtragshaushalte die Möglichkeit, die nach der Schuldenbremse zulässige Verschuldungsobergrenze um weitere drei Prozent der veranschlagten Steuereinnahmen zu überschreiten, wenn es unerwartete Entwicklungen auf der Einnahmen- oder Ausgabenseite gebe. "Das entspricht derzeit einem Betrag von rund zehn Milliarden Euro", so das Finanzministerium. "Die schwarze Null ist längst Makulatur. Die Schuldenbremse gibt uns in außergewöhnlichen Notlagen wie dieser die Möglichkeit zur Neuverschuldung", sagte Kindler.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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