Charlotte Knobloch begrüßt Beschlüsse zur Hasskriminalität
Archivmeldung vom 26.03.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićCharlotte Knobloch, frühere Präsidentin des Zentralrates der Juden in Deutschland, begrüßt, dass nach einer Einigung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat der Weg frei ist für das Gesetzespaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Knobloch sagte der "Heilbronner Stimme": "Auch wenn es unerwartet lange gedauert hat, freue ich mich vor allem darüber, dass das nun endlich in Kraft treten kann."
Die Präsidentin der Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern betonte: "In den Monaten seit der ersten Ankündigung des Gesetzes ist seine Umsetzung nur noch dringender geworden. Das Fundament der Gesellschaft wird schon seit Langem durch Hass unterspült, Corona hat diesen Trend noch einmal entscheidend beschleunigt. Die jüdische Gemeinschaft ist zwar nicht die einzige Zielscheibe von Hass im digitalen und analogen Raum, aber wir bekommen ihn fast immer mit als Erste ab."
Sie fügte hinzu: In dem Maße, wie rechtsextreme Parteien in die Gesellschaft hineinwirken und demokratische Normen gefährden, muss umgekehrt der Impuls gegen eine Politik des Hasses aus der Gesellschaft kommen. Die 88-Jährige sagte weiter: "Mit einem Internet, das nur noch Lautsprecher für Beleidigungen und Bedrohungen ist, dürfen wir uns nicht abfinden, und ein gesellschaftliches Klima, in dem Minderheiten um ihre Sicherheit fürchten müssen, kann sich auf Dauer kein demokratischer Staat leisten. Das Gesetzespaket wird den Kampf gegen den Hass nicht alleine gewinnen - aber es ist ein wichtiger Pfeil im Köcher der Demokratie."
Bundestag und Bundesrat hatten sich am Mittwoch im Vermittlungsausschuss auf neue Zugriffsregeln für die Daten von Handynutzern verständigt. Der Bundestag stimmte am Freitagmorgen dem entsprechenden Beschluss des Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu.Wenn das parlamentarische Verfahren abgeschlossen ist, ist der Weg frei für eine Unterzeichnung des Gesetzes durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Der nun erzielte Kompromiss sieht unter anderem vor, dass Nutzungsdaten nur für die Verfolgung von Straftaten, nicht jedoch zur Verfolgung weniger schwerwiegender Ordnungswidrigkeiten genutzt werden dürfen. Eine Herausgabe von Passwörtern soll nur bei besonders schweren Straftaten in Betracht kommen. Der Bundestag hatte das Gesetzespaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität bereits im Juni 2020 beschlossen, doch musste zunächst die Bestandsdatenauskunft überarbeitet werden.
Quelle: Heilbronner Stimme (ots)