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Beuth will Sympathiebekundungen für Terrorvereinigungen bestrafen

Archivmeldung vom 10.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Peter Beuth (2013)
Peter Beuth (2013)

Foto: Sven-Sebastian Sajak
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, schon Sympathiebekundungen für eine terroristische Vereinigung unter Strafe zu stellen: "Terroristischen Vereinigungen wie dem sogenannten Islamischen Staat muss Deutschland mit allen Mitteln sein grausames und menschverachtendes Handwerk legen. Als ein Mittel, um den Zulauf etwa zu dieser Gruppierung zu stoppen, müssen wir schleunigst die Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen wieder unter Strafe stellen", sagte Beuth der "Welt". Dazu müsse das Strafgesetzbuch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung geändert werden.

Beuth hält es außerdem für sinnvoll, vereinsrechtliche Schritte gegen den "Islamischen Staat" (IS) zu prüfen. Er betonte dies insbesondere mit Blick auf die Gefahr, die von islamischsten Kämpfern ausgeht, die in die Bundesrepublik zurückkehren. Damit unterstützt Beuth Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), der ein hartes Vorgehen gegen den IS angekündigt hat.

De Maizière lässt derzeit prüfen, ob zum Beispiel das Führen von Symbolen der Terroristen verboten werden kann. Im Jahr 2002 hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung beschlossen, Sympathiebekundungen für Terrororganisationen straflos zu stellen. Seit der Gesetzesänderung ist nur noch das Werben um Mitglieder oder die finanzielle Unterstützung einer Terrorgruppe illegal.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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